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Weitergabe von Passwörtern und Einsichtnahme in Benutzerdaten

10.11.2011, Nachrichten des Personalrats

Passwortschutz am Arbeitsplatz

Sie sind krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz? Ihr Chef/Chefin benötigt während Ihrer Abwesenheit unbedingt Daten, die nur auf Ihrem PC abgespeichert sind und fragt Sie nach Ihrem Passwort?

Auf jeden Fall ist es laut Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme grundsätzlich nicht gestattet, Kennungen und Passwörter weiterzugeben.

Speichern Sie daher besser alle Dateien oder E-Mail-Inhalte, die für die gemeinsame Arbeit notwendig sind auf einem gemeinsamen Laufwerk der Abteilung bzw. des Lehrstuhls ab.

Auch eine Einsichtnahme in Benutzerdaten ist grundsätzlich unzulässig. Nur bei begründetem Verdacht auf Missbrauch und nur mit Zustimmung der Personalvertretung darf eine Einsichtnahme erfolgen. Sofortmaßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs und der Beweissicherung sind vor der Beteiligung der Personalvertretung zulässig.

Setzen Sie sich in fragwürdigen Fällen bitte mit Ihrer örtlichen Personalvertretung in Verbindung, die Sie berät und unterstützt.

Weitere Informationen siehe: Benutzerrichtlinien für das mytum-Portal und Dienstvereinbarung zur Verarbeitung systemimmanenter Daten . Die neuen Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme sind gerade in Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht.

(G. Wolf, PR Hauptdienststelle)

Kontakt: Ihre Personalvertretungen auf einen Blick http://portal.mytum.de/personalrat/index_html

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http://portal.mytum.de/personalrat/index_html