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MyTUM-Portal
Technische Universität München

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Benutzervereinbarung für Zope@TUM Benutzer (Studierende und Beschäftigte)


Die vorliegenden Benutzungsrichtlinien regeln die Bedingungen, unter denen das Leistungsangebot des Portals, das durch die WWW & Online Services (WOS) der Technischen Universität München zur Verfügung gestellt wird, genutzt werden kann.


Die Benutzungsrichtlinien
  • stellen Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Webservices der TU München auf
  • weisen hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z.B. bei Softwarelizenzen, Auflagen der Netzbetreiber, Datenschutzaspekte)
  • verpflichten den Benutzer zu korrektem Verhalten und zum ökonomischen Gebrauch der angebotenen Ressourcen
  • klären auf über eventuelle Maßnahmen des Betreibers bei Verstößen gegen die Benutzungsrichtlinien

Diese Benutzungsrichtlinien gelten für den durch www & online services der TU München betriebenen Zope-Hauptserver, die Zope@TUM email-Dienste, sowie alle per Datenaustausch mit dem Zope@TUM-Hauptserver verbundenen Server, sofern sie keine eigenen Benutzungsrichtlinien definieren


Benutzungsberechtigung


Die Benutzungsberechtigung wird durch Vergabe einer Startkennung und eines Startpasswortes erteilt, die mit der Immatrikulationsbescheinigung verschickt bzw. bei der Anstellung ausgehändigt werden. Die Benutzungsberechtigung der Studentenservices erlischt mit der Exmatrikulation des Studenten, der für die Mitarbeiterdienste mit Ausscheiden aus dem Dienst. Der Mailboxinhalt und andere Benutzerdaten werden noch 3 Monate nach dem Erlöschen der Benutzungsberechtigung vorgehalten.
Eine weitere Nutzung von eingeschränkten Diensten ist nach der Exmatrikulation bzw. Ausscheiden aus dem Dienst als 'Alumnus' mit der mytum.de-Kennung möglich.


Systembetreiber


Systembetreiber sind die WWW & Online Services der TUM (WOS). Teilaufgaben sind durch die WOS an das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) delegiert.


Verpflichtungen des Benutzers


Das System Zope@TUM darf nur für Zwecke genutzt werden, die mit dem Studium oder der Mitarbeit an der TU München in Verbindung stehen. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig. Ausnahmen sind nur auf Antrag mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen Entgelt möglich.

Der Benutzer ist verpflichtet, darauf zu achten, daß er die vorhandenen Betriebsmittel (Speicherplatz, sowie Rechenzeit auf den Servern) verantwortungsvoll nutzt. Der Benutzer ist verpflichtet Aktionen, die vorhersehbar zu einer Beeinträchtigung des Betriebes führen, zu unterlassen ( und nach bestem Wissen alles zu vermeiden, was Schaden an der IV-Infrastruktur oder bei anderen Benutzern verursachen kann.)
Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche begründen

Der Benutzer hat jegliche Art der mißbräuchlichen Benutzung der IV-Infrastruktur zu unterlassen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet

  • ausschließlich mit Benutzerkennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihm gestattet wurde; die Weitergabe von Kennungen und Passwörtern ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • den Zugang zu seinen Kennungen ein geheimzuhaltendes (nicht naheliegendes oder primitives) Passwort oder ein gleichwertiges Verfahren zu schützen, die Passworte öfters zu ändern, und das Logout nicht zu vergessen
  • seine Kennung nicht für den Versand von unbestellten Massenmails (Spam), sowie zur Verbreitung anderen rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter seiner Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen er zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.
  • Der Benutzer ist des weiteren verpflichtet, bei der Einbringung von Daten in das System die gesetzlichen Regelungen (Urheberrechtsschutz, Copyright) einzuhalten; sowie Daten aus dem System, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben, noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.

Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche begründen.

Selbstverständlich darf die IV-Infrastruktur nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:

  • Ausforschen fremder Passworte, Ausspähen von Daten (§202 a StGB)
  • unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§303 a StGB)
  • Computersabotage (§303 b StGB) und Computerbetrug (§263 a StGB)
  • die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§131 StGB)
  • die Verbreitung gewisser Formen von Pornographie im Netz (§184 Abs. 3 StGB)
  • Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§184 Abs. 5 StGB)
  • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§185 ff StGB)

Der Systembetreiber behält sich die Verfolgung strafrechtlicher Schritte, zivilrechtliche und anderer Ansprüche vor. Näheres finden Sie weiter unten.

Dem Benutzer ist es untersagt, für andere Benutzer bestimmte Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen und/oder zu verwerten. Sollte ein Benutzer entdecken, daß das System strafrechtlich verbotene Inhalte enthält, oder daß er auf nicht für ihn bestimmte Daten zugreifen kann so ist er verpflichtet, dies unverzüglich unter genauer Angabe des Speicherortes/bzw. Verfahrens dem Systembetreiber mitzuteilen.


Datenschutz


Pesonenbezogene Daten außerhalb der von der TU ins System eingebrachten dürfen auf dem System nicht gespeichert werden, es sei denn die Zustimmung des Systembetreibers, sowie der betroffenen Personen liegt vor. Davon unberührt sind die Verpflichtungen, die sich aus Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ergeben, sowie aus der Betriebsvereinbarung zum Datenschutz.
Hat ein Benutzer schreibenden Zugriff auf das System, so werden alle schreibenden Aktionen so aufgezeichnet, daß diese dem Benutzer zuordenbar sind. Veröffentlicht der Benutzer z.B. Beiträge in Diskussionsforen so kann der wirkliche Name des Benutzers (Nicht nur seine Benutzerkennung) angezeigt werden, um Mißbrauch zu verhindern.


Aufgaben, Rechte und Pflichten der Systembetreiber


Alle mit Zope@TUM verbundenen Systeme bedienen sich für die Feststellung der Benutzungsberechtigung des zentralen LDAP-Servers, den das LRZ im Auftrag der TUM betreibt. Werden zusätzlich weitere Benutzungsberechtigungen erteilt, so ist eine Dokumentation darüber zu führen. Die Unterlagen sind nach Auslaufen der Berechtigung mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Der Systembetreiber trägt in angemessener Weise, insbesondere in Form regelmäßiger Stichproben, zum Verhindern bzw. Aufdecken von Mißbrauch bei.

Hierfür ist er insbesondere dazu berechtigt
  • Die Aktivitäten der Benutzer zu dokumentieren und auszuwerten, soweit dies zu Zwecken der Abrechnung, der Ressourcenplanung, der Überwachung des Betriebes oder der Verfolgung von Fehlerfällen und Verstößen gegen die Benutzungsrichtlinien sowie gesetzlichen Bestimmungen dient
  • bei Verdacht auf Verstöße gegen die Benutzungsrichtlinien oder gegen strafrechtliche Bestimmungen unter Beachtung des Vieraugenprinzips und der Aufzeichnungspflicht in Benutzerdateien und Mailboxen Einsicht zu nehmen oder die Netzwerknutzung durch den Benutzer mittels z.B. Netzwerk-Sniffer detailliert zu protokollieren
  • bei Erhärtung des Verdachts auf strafbare Handlungen beweissichernde Maßnahmen, wie z.B. Key-stroke Logging oder Netzwerk-Sniffer, einzusetzen.

Der Systembetreiber ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Systembetreiber gibt die Ansprechpartner für die Betreuung seiner Benutzer bekannt. Der Systembetreiber ist verpflichtet, im Verkehr mit Rechnern und Netzen anderer Betreiber deren Benutzungs- und Zugriffsrichtlinien einzuhalten


Haftung des Systembetreibers/Haftungsausschluß


Der Systembetreiber übernimmt keine Garantie dafür, daß die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder daß das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Der Systembetreiber kann nicht die Unversehrtheit (bzgl. Zerstörung, Manipulation) und Vertraulichkeit der bei ihm gespeicherten Daten garantieren.

Der Systembetreiber haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer aus der Inanspruchnahme von Zope@TUM entstehen. Ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten des Systembetreibers oder der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient.

Der Systembetreiber übernimmt nicht die Sicherung der im System gespeicherten Daten. Alle Daten im System sind vom Benutzer zu sichern. Werden Daten zerstört oder gehen diese verloren, so ist der Benutzer dafür verantwortlich, diese wiederherzustellen. Der Systembetreiber übernimmt hierzu keine Haftung.

Der Systembetreiber gewährleistet ausschließlich die Funktion der unter http://portal.mytum.de/documentation beschreibenen Funktionsmodule in der dort beschrieben Weise. Werden nicht dokumentierte Produkte eingesetzt oder freigegebene Produkte nicht entsprechend der Dokumentation eingesetzt übernimmt der Betreiber keine Gewährleistung, dass diese Funktionen auch zukünftig verfügbar sind und eingesetzt werden können.

Folgen einer mißbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung


Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsrichtlinien, insbesondere gegen die Pflichten des Benutzers, kann der Systembetreiber die Benutzungsberechtigung einschränken, ganz oder teilweise entziehen. Es ist dabei unerheblich, ob der Verstoß einen Schaden zur Folge hatte oder nicht.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Benutzer auf Dauer von der Benutzung des Systems Zope@TUM ausgeschlossen werden.

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsrichtlinien werden auf ihre strafrechtliche Relevanz sowie auf zivilrechtliche Ansprüche hin überprüft. Bedeutsam erscheinende Sachverhalte werden der jeweiligen Rechtsabteilung übergeben, die die Einleitung geeigneter weiterer Schritte prüft. Der Systembetreiber behält sich die Verfolgung strafrechtlicher Schritte sowie zivilrechtlicher Ansprüche ausdrücklich vor.

Entstehen der TU München durch die Verfolgung von Straf- oder Zivilgesetzwidrigen Aktionen, oder von Aktionen die dieser Benutzervereinbarung widersprechen Kosten, so sind diese durch den Verursacher in vollem Umfang zu erstatten.



Sonstige Regelungen


Für die Nutzung bestimmter Dienste im Rahmen von Zope@TUM können Gebühren festgelegt werden. Für Benutzer mit besonderen Berechtigungen können bei Bedarf ergänzende oder abweichende Nutzungsregelungen festgelegt werden. Diese werden den betroffenen Benutzern eigens bekanntgemacht.

Beschwerden sind an den Support von www & online services zu richten.

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel


Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Benutzervereinbarung bedarf der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten Teile dieser Benutzervereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht.

Gerichtsstand für alle aus dem Benutzungsverhältnis erwachsenden rechtlichen Ansprüche ist München.



München, den 20.1.2004