Bayerische Eliteförderung:
Bayerns Universitäten erhalten Zuständigkeit für zentrales Auswahlverfahren
15.07.2005, Pressemitteilungen
Freistaat Bayern und „Universität Bayern e.V.“ als Zusammenschluss der elf bayerischen Universitäten vereinbaren vertraglich, künftig in der Eliteförderung eng zusammenzuarbeiten.
Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel betonte am Freitag anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und Universität Bayern e.V. in Garching an der Alz, dass damit „ein weiterer wichtiger Schritt in den Bemühungen um die besten Köpfe in der Wissenschaft erreicht und ein wesentlicher Baustein des Elitenetzwerks Bayern fertig gestellt ist.“ Der Vorsitzende von Universität Bayern e.V. Prof. Walter Schweitzer hob hervor, dass mit der Unterzeichnung ein „großer Vertrauensbeweis im Geiste guter Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern“ gesetzt sei, der die Modernisierung der bayerischen Hochschullandschaft unterstütze.
Mit Beginn des kommenden Wintersemesters erhalten herausragend qualifizierte Doktoranden und Postdoktoranden Stipendien in einem bayernweiten wissenschaftlichen Wettbewerbsverfahren. Universität Bayern e.V. betreut damit das zentrale Auswahlverfahren in eigener Zuständigkeit. Die Vorauswahlverfahren erfolgen in den Mitgliedsuniversitäten.
Das am 1. Mai 2005 in Kraft getretene Bayerische Eliteförderungsgesetz (BayEFG) ersetzt die bisherigen Graduiertenstipendien und eröffnet erstmals in Bayern die Förderung der Spitzenbegabungen für eigenständige Forschungsprojekte. Die an den Universitäten vorausgewählten Promotionsprojekte bzw. Forschungsvorhaben müssen sich im bayernweiten Wettbewerb durchsetzen. Pro Jahr werden bis zu 120 Stipendien in zwei Auswahlrunden vergeben.
Die Förderung der Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt im Rahmen von Exzellenzprogrammen in der Regel über die Dauer von zwei Jahren. Neben interdisziplinären, persönlichkeitsbildenden und berufsbezogenen Veranstaltungen sowie solchen, die der Vernetzung mit Exzellenzbereichen und der Förderung der Internationalität dienen, bildet die Vergabe von Geldstipendien das Kernstück der Graduiertenförderung. Die Geförderten erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts monatliche Stipendien. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 900 €; daneben kann ein Familienzuschlag in Höhe von 154 € gewährt werden. Die Geförderten können neben den Stipendien Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten erhalten.
Kontakt: heinrichsen@zv.tum.de