Bei der Eingangskontrolle:
TU-Strahlenschutz stellt Undichtigkeit an Transportbehältern fest
13.06.2003, Pressemitteilungen
Bei der heutigen Anlieferung von 53 Behältern mit je 220 Litern Schwerwasser haben die Strahlenschutzbeauftragten des FRM II in Garching im Zuge der routinemäßigen Eingangskontrolle an zwei Behältern Undichtigkeiten festgestellt: Im Einfüllbereich des Deckels befanden sich einige Tropfen.
Die Wischtest-Analyse ergab, dass es sich um einen niederenergetischen b-Strahler mit einer Aktivität von 2 Mega-Becquerel handelt. Nachgewiesen wurde das in geringen Mengen im Wasser enthaltene Tritium. Für Tritium liegt die Freigrenze nach der Strahlenschutzverordnung bei 1000 Mega- Becquerel. Der Vergleich zeigt, dass die freigesetzte Aktivität 500 mal geringer ist als die Freigrenze.
"Die mit der Entladung beschäftigten Personen waren zu keiner Zeit gefährdet", teilte der Zentrale Bevollmächtige für Sicherheit und Strahlenschutz der TU München, Dr. Richard Henkelmann, mit.
Die beiden Behälter wurden gesichert und bis zur Klärung der Ursache gesondert gelagert. Weitere Undichtigkeiten wurden nicht festgestellt.
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