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Studie fordert mehr Transparenz in den Top-Etagen

Verdienen Aufsichtsräte zu wenig?

TUM-Studie zu Managergehältern börsennotierter Unternehmen

05.03.2009, Pressemitteilungen

Die Vergütungen vieler Aufsichtsräte entspricht nicht den deutlich gestiegenen Anforderungen an ihre Kontrollfunktion. Die Kriterien, nach denen sich Vorstandsgehälter zusammensetzen, sind immer noch nicht transparent genug. Dies sind Ergebnisse zweier Studien der Technischen Universität München (TUM) und der Universität Karlsruhe (TH), die die Entwicklung und Zusammensetzung von Managergehältern 330 börsennotierter Unternehmen zwischen 2005 und 2007 analysiert haben.

Durchschnittlich 2250 Euro pro Monat erhält ein Aufsichtsrat in den 330 größten deutschen börsennotierten Unternehmen. „Das entspricht etwa einem Manntag eines qualifizierten Unternehmensberaters mit Branchenkenntnissen“, erklärt Dr. Marc Steffen Rapp vom Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) der TU München, der zusammen mit Dr. Michael Wolff von Institut für Unternehmensführung an der Universität Karlsruhe (TH) die beiden Studien durchführte. „Ein Tag pro Monat reicht in der Regel sicherlich nicht aus, um als Aufsichtsrat ein Unternehmen in der heute geforderten Professionalität zu überwachen.“ In vielen Unternehmen werde die Arbeit von Aufsichtsräten im Wesentlichen wie ein Ehrenamt angesehen. Dagegen plädieren die Autoren eindringlich dafür, den höheren Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit durch eine leistungsgerechte Aufsichtsratsvergütung Rechnung zu tragen, um Anreize für Unabhängigkeit, Engagement und Professionalität zu schaffen.

Erste Tendenzen hierzu lassen sich bereits erkennen. So zeigt sich die Aufsichtsratvergütung in großen Unternehmen stärker als früher am Unternehmenserfolg orientiert: In den vier großen Aktienindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX liegt der erfolgsabhängige Anteil der Vergütung bei mindestens 21 Prozent. Damit entwickeln sich zumindest die großen Unternehmen auf die Empfehlung des Deutschen Aktieninstituts hin, ein Drittel bis maximal der Hälfte der Aufsichtsratvergütung erfolgsabhängig auszuzahlen. In kleinere und mittleren Unternehmen zeigt die Studie dagegen noch Nachholbedarf auf.

Auch in den Vorständsgehältern steigen die erfolgsabhängigen Anteile an der Gesamtvergütung, wie in der zweiten Untersuchung der Wissenschaftler von TU München und Universität Karlsruhe deutlich wird, und zwar von durchschnittlich 40 Prozent im Jahr 2005 auf 45 Prozent im Jahr 2007. In einzelnen Unternehmen weichen diese Anteile allerdings stark voneinander ab: Während etwa in den großen DAX-Unternehmen das Vorstandsgehalt zu 71 Prozent vom Unternehmenserfolg beeinflusst wird, sind es bei den nicht in den großen Indizes erfassten Unternehmen nur ein Drittel.

„Wie sich die Höhe der Komponenten von Vergütungen ergibt, ist aus den Geschäftsberichten vieler Unternehmen nur schwer oder überhaupt nicht nachvollziehbar“, stellt Rapp fest. Wolff ergänzt: „Wenn überhaupt, dann sollten gesetzliche Initiativen hier ansetzen. Denkbar wäre auch, dass etwa die Hauptversammlungen in den Vergütungsprozess einbezogen werden.“ So könne in einem Zug ein weiterer Kontrollmechanismus in den Vergütungsprozess integriert und die Transparenz erhöht werden.

Die beiden Studien sind die bislang größten Analysen von Vorstandsgehältern und Aufsichtsratsvergütungen der bedeutensten börsennotierten Unternehmen des „Prime Standard“ der Deutschen Börse und umfasst unter anderem den DAX, MDAX, SDAX sowie den TecDAX. Die Studien sind Teil der gemeinsamen Forschungsaktivitäten des Center für Entrepreneurial and Finance Studies (CEFS) der TU München und des Instituts für Unternehmensführung der Universtität Karlsruhe, das Teil des Karsruher Instituts für Technologie (KIT) ist. Die Studien erscheinen jetzt in Kooperation mit der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“.

Kontakt: presse@tum.de

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