Neuer Hochschulrat der TUM im Amt
10.10.2007, Pressemitteilungen
Der Senat der Technischen Universität München hat heute der Berufung der externen Mitglieder des TUM-Hochschulrats zugestimmt. Nach Ernennung durch den Wissenschaftsminister gehören die folgenden Persönlichkeiten für eine Amtszeit von zunächst vier Jahren dem TUM-Hochschulrat an:
Professor Dr. med. Karl Max Einhäupl
Direktor der Neurologischen Klinik
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Berlin
Senatorin e.h. Susanne Klatten
Unternehmerin
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende ALTANA AG
Bad Homburg
Dr. jur. Ludwig Kronthaler
Mitglied des Vorstands
Director of Ressources Management
European Space Agency (ESA)
Paris
Dr.-Ing. Norbert Reithofer
Vorsitzender des Vorstands der BMW AG
Alumnus der TUM
München
Senator e.h. Dr.-Ing. Dieter Soltmann
Präsident des Wirtschaftsbeirats Bayern e.V.
Ehem. Persönlich haftender Gesellschafter der Spaten-Franziskaner Bräu KGaA
Ehrenpräsident der IHK für München und Oberbayern
Alumnus der TUM
München
Dr. Edmund Stoiber, MdL
Ministerpräsident a.D. des Freistaats Bayern
München
Dr. Otto Wiesheu
Mitglied des Vorstands der Deutschen Bahn AG
Berlin
Neu im zentralen Aufsichtsgremium sind der Bayerische Ministerpräsident a.D. Dr. Edmund Stoiber und der ehemalige TUM-Kanzler Dr. Ludwig Kronthaler, der nach einer vorübergehenden Tätigkeit als Richter am Bundesfinanzhof jetzt eine Vorstandsposition bei der European Space Agency (ESA) in Paris innehat.
Der Hochschulrat setzt sich aus den externen Mitgliedern und dem Senat zusammen. Die Senatoren gehen aus einer hochschulweiten Wahl hervor. Als Vorsitzender des Senats wurde Professor Dr. Wilfried Huber, Extraordinarius für Ökotoxikologie zum 1. Oktober 2007 wiedergewählt.
Die Struktur und die Aufgaben des Hochschulrats, wie sie das neue Bayerische Hochschulgesetz vorgibt, war an der Technischen Universität München im Jahre 1996 konzipiert und ab 1. Oktober 1999 über die sog. „Experimentierklausel“ erfolgreich erprobt worden. Dabei stellte es sich für die Hochschulentwicklung als förderlich heraus, dass die Innensicht der Universität mit externer Kompetenz zusammenwirkt. Der TUM-Verfassung liegt die Idee der Gewaltenteilung zu Grunde und folgt dem Vorstands-/Aufsichtsrats-Prinzip. Es hat mittlerweile in alle Hochschulgesetze der deutschen Bundesländer und in das österreichische Hochschulgesetz Eingang gefunden.
Kontakt: presse@tum.de
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