Studienbeiträge als „Drittmittel für die Lehre“:
Starkes Mitspracherecht für TUM-Studenten bei Verwendung der Studienbeiträge
31.05.2006, Press releases
500 Euro Semesterbeitrag ab Sommersemester 2007
An der Technischen Universität München erhalten die Studierenden ein
starkes Mitspracherecht bei der Verwendung der Studienbeiträge, die in
Bayern zum Sommersemester 2007 eingeführt werden. In der zentralen
Kommission des Präsidenten sind die Studierenden mit dem Sprecher des
fakultätsübergreifenden Fachschaftenrats und ihrem Repräsentanten im
Verwaltungsrat (oberstes Aufsichtsgremium der TUM) vertreten. Die
weiteren Mitglieder sind neben dem Präsidenten der Kanzler, der
Sprecher des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie ein
Vertreter des Professorenkollegiums. Das hat die Leitung der TU München
zum Inkrafttreten des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes soeben
beschlossen.
Die sechsköpfige Kommission des Präsidenten bewertet die von den
Studiendekanen vorgelegten Verwendungskonzepte und erarbeitet daraus
die Beschlussempfehlungen für die Hochschulleitung.
Die operative Mittelverwendung liegt an der TUM bei den
Studiendekanen, da sie unmittelbar die Organisation und das
Qualitätsmanagement der Lehre steuern.
Dazu Präsident Wolfgang A. Herrmann: „Unsere Studierenden haben den
Reformprozess der Hochschule in allen Phasen mit uns aktiv und
konstruktiv gestaltet. Wenn sie demnächst 500 Euro Semesterbeitrag
zahlen, steht ihnen umso mehr ein Mitspracherecht über die Verwendung
zu. Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass die zusätzlichen, privaten
Mittel in einer verbesserten Lehre ankommen.“
Bereits im Vorjahr hatten Hochschulleitung und Studentenschaft das
Projekt StudiTUM gestartet, mit dem sie von den Studierenden
ausgearbeitete Qualitätsmaßnahmen in der Lehre mit 500 Tsd Euro
gemeinsam umsetzen.
Kontakt: presse@tum.de