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Bologna-Prozess weit fortgeschritten:

TU München führend bei Bachelor-/Master-Studiengängen

22.04.2005, Pressemitteilungen

Integration des Master-Abschlusses in Promotions-Studiengänge gefordert – Studentenauswahl in 20 Studiengängen

Die TU München ist bei der Umsetzung des sog. Bologna-Prozesses unter den Technischen Universitäten Deutschlands am weitesten fortgeschritten: Nachdem sie bereits vor der Bologna-Erklärung der EU-Staaten (1999) das „Münchner Modell“ zur sukzessiven Überführung von Diplom- in Master-Studiengänge entwickelt hatte, laufen jetzt bereits 24 Bachelor- und 50 Master-Studiengänge.

 „Die zweistufige, modularisierte Studienorganisation gibt dem Studium Flexibilität, verbessert die Interdisziplinarität und Internationalisierung und verbessert die Reaktionsfähigkeit auf die Veränderung der Berufs- und Arbeitsmärkte“, sagte TU-Präsident Herrmann bei der Bekanntgabe des 50. Master-Studiengangs. Einstufige Diplomstudiengänge wurden nur in Ausnahmefällen beibehalten. Die Fakultät für Bau- und Vermessungswesen stellt zum Wintersemester 2005 komplett auf Bachelor/Master um.

Mit einer wesentlichen Komponente der Qualitätssicherung ist die TU München Vorreiterin: bei der Studentenauswahl. Herrmann: „Wir suchen uns die Studierenden, die nach Neigung und Begabung am besten zum Profil des jeweiligen Studienangebots passen. In dieser Stimmigkeit steckt ein Schlüssel zum Studienerfolg, außerdem führt ein sorgfältiges Auswahlverfahren zur erhöhten Identifizierung des Studierenden mit seiner Universität.“ Die TU München wird zum kommenden Wintersemester in 20 Studiengängen – einschließlich Chemie, Informatik und Maschinenwesen – alle Studierenden in einem aufwendigen zweistufigen Verfahren selbst auswählen. „An Spitzenuniversitäten ist diese Art der Qualitätssicherung internationaler Standard“, sagte Herrmann.

Trotz ihrer Vorreiterrolle bei der Einführung zweistufiger Bachelor-/Master-Studiengänge ist die TU München an einer Stelle hartnäckig: Sie wird den Abschlusstitel „Dipl-Ing.“ nicht aufgeben. Herrmann: „Der Dipl-Ing. hat sich seit 1901 zu einem weltweit bekannten, qualitätsbesetzten Markenzeichen der deutschen Ingenieurausbildung entwickelt. Deshalb müssen sich junge Ingenieure, die ein Bachelor-/Master-Studium erfolgreich durchlaufen haben, weiterhin „Diplomingenieur“ nennen dürfen. Kein Unternehmen würde auf sein Markenzeichen verzichten, nur weil es eine neue Produktlinie auflegt“.

Für TU-Präsident Herrmann ist die Abschaffung des Diplom-Titels, wie sie durch das Hochschulrahmengesetz und KMK-Beschlüsse impliziert ist, mit der Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht vereinbar: „Die Vergabe akademischer Titel und Grade ist tief im Autonomierecht der Universitäten verwurzelt,“ so Herrmann. Schon gar nicht könne es möglich sein, „einen seit über hundert Jahren vergebenen, für die deutschen Technischen Universitäten wertbesetzten Abschlusstitel zu verbieten, egal über welche Studienorganisation das hohe Abschlussniveau erreicht wird.“

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