Bologna-Prozess weit fortgeschritten:
TU München führend bei Bachelor-/Master-Studiengängen
22.04.2005, Pressemitteilungen
Integration des Master-Abschlusses in Promotions-Studiengänge gefordert – Studentenauswahl in 20 Studiengängen
Die TU München ist bei der Umsetzung des sog. Bologna-Prozesses unter den Technischen Universitäten Deutschlands am weitesten fortgeschritten: Nachdem sie bereits vor der Bologna-Erklärung der EU-Staaten (1999) das „Münchner Modell“ zur sukzessiven Überführung von Diplom- in Master-Studiengänge entwickelt hatte, laufen jetzt bereits 24 Bachelor- und 50 Master-Studiengänge.
„Die zweistufige, modularisierte Studienorganisation gibt dem
Studium Flexibilität, verbessert die Interdisziplinarität und
Internationalisierung und verbessert die Reaktionsfähigkeit auf die
Veränderung der Berufs- und Arbeitsmärkte“, sagte TU-Präsident Herrmann
bei der Bekanntgabe des 50. Master-Studiengangs. Einstufige
Diplomstudiengänge wurden nur in Ausnahmefällen beibehalten. Die
Fakultät für Bau- und Vermessungswesen stellt zum Wintersemester 2005
komplett auf Bachelor/Master um.
Mit einer wesentlichen Komponente der Qualitätssicherung ist die TU
München Vorreiterin: bei der Studentenauswahl. Herrmann: „Wir suchen
uns die Studierenden, die nach Neigung und Begabung am besten zum
Profil des jeweiligen Studienangebots passen. In dieser Stimmigkeit
steckt ein Schlüssel zum Studienerfolg, außerdem führt ein sorgfältiges
Auswahlverfahren zur erhöhten Identifizierung des Studierenden mit
seiner Universität.“ Die TU München wird zum kommenden Wintersemester
in 20 Studiengängen – einschließlich Chemie, Informatik und
Maschinenwesen – alle Studierenden in einem aufwendigen zweistufigen
Verfahren selbst auswählen. „An Spitzenuniversitäten ist diese Art der
Qualitätssicherung internationaler Standard“, sagte Herrmann.
Trotz ihrer Vorreiterrolle bei der Einführung zweistufiger
Bachelor-/Master-Studiengänge ist die TU München an einer Stelle
hartnäckig: Sie wird den Abschlusstitel „Dipl-Ing.“ nicht aufgeben.
Herrmann: „Der Dipl-Ing. hat sich seit 1901 zu einem weltweit
bekannten, qualitätsbesetzten Markenzeichen der deutschen
Ingenieurausbildung entwickelt. Deshalb müssen sich junge Ingenieure,
die ein Bachelor-/Master-Studium erfolgreich durchlaufen haben,
weiterhin „Diplomingenieur“ nennen dürfen. Kein Unternehmen würde auf
sein Markenzeichen verzichten, nur weil es eine neue Produktlinie
auflegt“.
Für TU-Präsident Herrmann ist die Abschaffung des Diplom-Titels, wie
sie durch das Hochschulrahmengesetz und KMK-Beschlüsse impliziert ist,
mit der Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht
vereinbar: „Die Vergabe akademischer Titel und Grade ist tief im
Autonomierecht der Universitäten verwurzelt,“ so Herrmann. Schon gar
nicht könne es möglich sein, „einen seit über hundert Jahren
vergebenen, für die deutschen Technischen Universitäten wertbesetzten
Abschlusstitel zu verbieten, egal über welche Studienorganisation das
hohe Abschlussniveau erreicht wird.“