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Steuerverfahren abgeschlossen: Prof. Herrmann bleibt im Amt

Verwaltungsrat lehnt Rücktritt des TU-Präsidenten ab

24.05.2001, Pressemitteilungen

Der Verwaltungsrat der TU München hat am 23. Mai 2001 unter seiner Vorsitzenden, Frau Vigdis Nipperdey, TU-Präsident Wolfgang A. Herrmann nach eingehender Diskussion in geheimer Abstimmung der 18 Mitglieder einstimmig das Vertrauen ausgesprochen und ihn zur Fortführung des Präsidentenamtes aufgefordert. In derselben Sitzung wurde ein Antrag des Fachschaftenrates auf Abwahl des Präsidenten bei einer Enthaltung abgelehnt.

Professor Herrmann hatte den Verwaltungsrat (Senat + Hochschulrat), dem u.a. die Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten obliegt, berichtet, dass das gegen ihn anhängige Steuerverfahren mit einer Geldstrafe über 45.000 DM endgültig abgeschlossen worden sei. Er habe sich zur Annahme eines Strafbefehls entschlossen, um ein langwieriges, streitiges Verfahren im Interesse der Universität, seiner eigenen Handlungsfähigkeit, aber auch zum Schutze seiner Familie, zu vermeiden.

Das Ergebnis des Steuerverfahrens und die damit für die Hochschule verbundene Belastung hatten Prof. Herrmann veranlasst, die Vertrauensfrage zu stellen. Deshalb hatte er bereits tags zuvor der Vorsitzenden seinen Rücktritt angeboten.

Der Präsident brachte gegenüber dem Verwaltungsrat sein tiefes Bedauern über den von ihm zu verantwortenden Fehler zum Ausdruck. Er versicherte, dass er wie bisher seine Kraft unvermindert zum Wohle der Hochschule einsetzen werde.

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