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PRESSEMITTEILUNG DER UNIVERSITÄT BAYERN e.V.

Universität Bayern e.V. begrüßt Studienbeiträge nach dem "Prinzip Leistung und Gegenleistung"

26.01.2005, Pressemitteilungen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005:

Studienbeiträge sind "Drittmittel für die Lehre"! - Rektoren fordern Gegenfinanzierung durch sozialverträgliche Darlehen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung das von den bayerischen Universitätsspitzen erwartete Urteil gefällt: Das vom Bundestag beschlossene Verbot von sog. Studiengebühren ist verfassungswidrig. "Richtig umgesetzt, eröffnet das Urteil den Weg zu einer nachhaltigen wettbewerblichen Qualitätssicherung der akademischen Ausbildung in Deutschland", kommentierte der Vorsitzende der Universität Bayern e.V., TU-Präsident Prof. Wolfgang A. Herrmann, die Entscheidung.

Hierfür entscheidend sei die Bemessung der Kostenbeteiligung an der Art und Qualität der Ausbildung. Diese liege in der Verantwortung der jeweiligen Hochschule. Mit dem Urteil sieht sich die Universität Bayern e.V. in ihren politischen Eckpunkten bekräftigt:

1. Studiengebühren müssen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienverhältnisse voll den Universitäten zugute kommen, ohne dass damit anderweitige Kürzungen verbunden werden.

2. Die Höhe der Studienbeiträge ist von den einzelnen Universitäten festzusetzen: Je nach Art und Aufwand des jeweiligen Studienangebots sind differenzierte Beiträge zu ermöglichen, um den kosten- und qualitätsbezogenen Kriterien von Leistung und Gegenleistung gerecht zu werden.

3. Da eine verbesserte, international wettbewerbsfähige Lehrqualität erheblich bessere Betreuungsverhältnisse als bisher und damit zusätzliches Lehrpersonal voraussetzt, dürfen Studienbeiträge als "Drittmittel für die Lehre" nicht kapazitätserhöhend wirken. Qualität geht vor Quantität.

4. Studienbeiträge dürfen Befähigte nicht vom Studium abhalten. Deshalb sind günstige Studiendarlehen zu schaffen. Sie müssen erst nach dem Ende des Studiums einkommensabhängig zurückgezahlt werden. Die damit verbundene Sozialverträglichkeit ist durch den Staat sicherzustellen. Ein Modell hierfür stellt der sog. Bildungsfonds dar, wie er vereinzelt bereits auch an staatlichen Universitäten praktiziert wird.

5. Ergänzend ist ein leistungsorientiertes Stipendiensystem aufzubauen.

Wie Prof. Herrmann ferner feststellte, ist mit dem Richterspruch eine weitere ideologisch gesetzte Fessel der deutschen Hochschulen gelöst. Es komme nun darauf an, die Studienbeiträge den Universitäten als "Drittmittel für die Lehre" in voller Höhe zuzuführen, damit sie dort die Qualität der Ausbildung sichern helfen und außerdem die Universität als Solidargemeinschaft stärken. Herrmann hält eine Mitsprache der Studierenden bei der Mittelverwendung für selbstverständlich.

Kontakt:
Dieter Heinrichsen
Pressesprecher des TU-Präsidenten
Tel.: 089-289-22778
e-mail: heinrichsen@zv.tum.de

Kontakt: presse@tum.de

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