Entgelt - Besoldung
Landesamt für Finanzen (LfF)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Zahlung des Tabellenentgelts nach TV-L und TV-Ärzte wird durch das Landesamt für Finanzen - Bezügestelle Arbeitnehmer - abgewickelt. Die Bezügestelle Arbeitnehmer ist Ihr direkter Ansprechpartner in allen Entgeltfragen für Beschäftigte, Ärzte und Hilfskräfte.
Die Bezügemitteilung (=Gehaltsmitteilung) wird vom Landesamt für Finanzen ausschließlich digital über den Digitalen Ordner im Mitarbeiterservice Bayern bereitgestellt. Um dort Dokumente abzurufen, ist eine Registrierung im Portal Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Dafür benötigen Sie Ihre Personalnummer des Landesamtes für Finanzen sowie eine E-Mail-Adresse zur Aktivierung des Digitalen Ordners. Die LfF-Personalnummer erhalten Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Ihre/n dort zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie in der Zuständigkeitsübersicht der Bezügestelle Arbeitnehmer. Weiterführende Informationen zur Nutzung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern enthält das Merkblatt des Landesamtes für Finanzen.
==> Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
==> Explanatory notes on the payslip for employees and Understanding your Payslip
Formular: Mitteilung von Leistungen an das Landesamt für Finanzen - Dienststelle München - Bezügestelle Arbeitnehmer (M5)
Formulare des Landesamtes für Finanzen (Bankverbindung, Sozialversicherung etc.)
Beamtinnen und Beamte
Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge wird durch das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg - abgewickelt. Ihr direkter Ansprechpartner für Beamtinnen/Beamte in allen Besoldungsfragen ist die Bezügestelle Besoldung.
Die Bezügemitteilung wird vom Landesamt für Finanzen ausschließlich digital über den Digitalen Ordner im Mitarbeiterservice Bayern bereitgestellt. Um dort Dokumente abzurufen, ist eine Registrierung im Portal Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Dafür benötigen Sie Ihre Personalnummer des Landesamtes für Finanzen sowie eine E-Mail-Adresse zur Aktivierung des Digitalen Ordners. Die LfF-Personalnummer erhalten Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Ihre/n dort zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie in der Zuständigkeitsübersicht der Bezügestelle Besoldung. Weiterführende Informationen zur Nutzung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern enthält das Merkblatt des Landesamtes für Finanzen.
Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Beamtinnen und Beamte finden Sie hier.
Formular: Mitteilung zur Zahlung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach der Bayerischen Zulagenverordnung
Formulare des Landesamtes für Finanzen (Bankverbindung, Beihilfe etc.)
Gehaltstabellen
- Aktuelle Entgelt- und Besoldungstabellen der Arbeitnehmer/innen, der Ärztinnen und Ärzte, der Beamten/Beamtinnen, der Auszubildenden und Praktikanten/Praktikantinnen (Monats- und Stundenentgelte und Zeitzuschläge) finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Finanzen.
Aktueller Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder am 09.12.2023:
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 09.12.2023 u.a. darauf geeinigt, die Tabellenentgelte zum 01.11.2024 um monatlich 200 Euro und zum 01.02.2025 um zusätzlich 5,5 Prozent zu erhöhen. Die für die Zeit ab 01.11.2024 und für die Zeit ab 01.02.2025 maßgebenden Beträge sind der jeweiligen Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte ab 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 zu entnehmen. Das monatliche Entgelt für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten/Praktikantinnen wird ab November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 01.02.2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben.
Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Oktober 2025 vor. Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich in Bayern wurde von Finanzminister Albert Füracker zugesichert.
Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden Sie unter dem Stichwort "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)".
aktuelle Rundschreiben für:
==> tariflich Beschäftigte, Auszubildende und Beamte/Beamtinnen:
Rundschreiben vom 12. September 2024 zum Tarifabschluss 2023 bis 2025 für den öffentlichen Dienst der Länder - Anhebung der Entgelte ab 01.11.2024 und ab 01.02.2025
Rundschreiben vom 12. September 2022 zum Tarifabschluss 2021 bis 2023 für den öffentlichen Dienst der Länder
Rundschreiben vom 26. April 2019 zum Tarifabschluss 2019 bis 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder
Rundschreiben vom 14. November 2017 zum Tarifabschluss 2017/2018 für den öffentlichen Dienst der Länder - Tarifentgelterhöhung und Einführung der Stufe 6
Rundschreiben vom 15. März 2017 zum Tarifabschluss 2017/2018 für den öffentlichen Dienst der Länder
Rundschreiben vom 12. Januar 2016 zur Erhöhung der Tarifentgelte und der Beamtenbezüge zum 1. März 2016
Rundschreiben vom 15. April 2015 zum Tarifabschluss 2015 für den öffentlichen Dienst der Länder
==> Ärztinnen/Ärzte, die unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte fallen:
Informationen zur Bayerischen Sonderzahlung vom 11. April 2024 mit Tabelle. - Die Vergütungssätze für Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen aktuellen Vergütungstabelle.
Weitere Informationen zu diesem Personenkreis finden Sie hier. - Es besteht die Möglichkeit, für Praktikantinnen und Praktikanten (unter bestimmten Voraussetzungen auch im Vorpraktikum) eine Vergütung zu zahlen. Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe einer möglichen Praktikantenvergütung finden Sie hier.
Personaldurchschnittskosten
Hier finden Sie die Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten im öffentlichen Dienst als Kalkulationsgrundlage für z.B. Drittmittelanträge nach dem
- Stand vom 1. Januar 2024
- Stand vom 1. Dezember 2022
- Stand vom 1. Januar 2021
- Stand vom 1. Januar 2020
- Stand vom 1. Januar 2019
- Stand vom 1. Januar 2018
- Stand vom 1. Januar 2017
- Stand vom 1. März 2015/1. März 2016
Weiterführende Informationen zum Thema Entgelt und Besoldung
Tarifbeschäftigte:
Beamtinnen und Beamte:
- Information der Bezügestellen Besoldung
- Information zur Professorenbesoldungsreform - Leistungsbezüge für Professoren und Professorinnen
- Informationen zur Beihilfe
Entgelttransparenzgesetz
Mit Wirkung vom 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und folglich unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen. Darüber hinaus schafft dieses Gesetzeswerk Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Regelungen zu Entgelt und Geschlecht, insbesondere zu zentralen Definitionen und Begriffen.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in der häufig und auch branchenabhängig individuelle Gehälter je nach Verhandlungsgeschick des Bewerbers/der Bewerberin trotz gleicher Qualifikation und gleicher beruflicher Tätigkeiten zu geschlechterspezifischen Entgeltunterschieden führen und statistisch verifiziert feststellbar sind, gilt im öffentlichen Dienst, insbesondere bei tarifgebundenen Arbeitgebern, eine Angemessenheitsvermutung im Hinblick auf die Anwendung eines benachteiligungsfreien Entgeltsystems (§ 4 Abs. 5 EntgTranspG).
Zu den tarifgebundenen Arbeitgebern gehört auch der Freistaat Bayern, so dass an der TUM mit der Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der dazugehörigen Entgeltordnung (EntgeltO) und des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) eine gleiche Bezahlung von Mann und Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet und folglich eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. So garantieren die an der TUM geltenden Entgeltsysteme als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile, dass sie geschlechtsneutral ausgestaltet sind, da
- die Art der zu verrichtenden Tätigkeit objektiv berücksichtigt ist,
- diese auf für weibliche und männliche Beschäftigte gemeinsamen Kriterien beruhen,
- die einzelnen Differenzierungskriterien diskriminierungsfrei gewichtet sowie
- insgesamt durchschaubar sind.
Das EntgTranspG gilt für alle Arbeitnehmer und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, jedoch nicht für Landes- und Kommunalbeamte.
Detaillierte Informationen zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung finden Sie
- für Beschäftigte nach dem TV-L/TVÜ-Länder
- für Ärzte nach dem TV-Ärzte bzw. § 41 TV-L
- für Personenkraftwagenfahrer nach dem Pkw-Fahrer-TV-L
- für Auszubildende nach dem TVA-L BBiG.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Entgelt, Ihrer Eingruppierung und/oder dem Entgelttransparenzgesetz, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23, Weihenstephan: Referat 24).
contact: ZA 2 - Personal