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Technische Universität München

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Entgelt - Besoldung

Landesamt für Finanzen (LfF)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Zahlung des Tabellenentgelts nach TV-L und TV-Ärzte wird durch das Landesamt für Finanzen - Bezügestelle Arbeitnehmer - abgewickelt. Die Bezügestelle Arbeitnehmer ist Ihr direkter Ansprechpartner in allen Entgeltfragen für Beschäftigte, Ärzte und Hilfskräfte. 

Die Bezügemitteilung (=Gehaltsmitteilung) wird vom Landesamt für Finanzen ausschließlich digital über den Digitalen Ordner im Mitarbeiterservice Bayern bereitgestellt. Um dort Dokumente abzurufen, ist eine Registrierung im Portal Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Dafür benötigen Sie Ihre Personalnummer des Landesamtes für Finanzen sowie eine E-Mail-Adresse zur Aktivierung des Digitalen Ordners. Die LfF-Personalnummer erhalten Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Ihre/n dort zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie in der Zuständigkeitsübersicht der Bezügestelle Arbeitnehmer. Weiterführende Informationen zur Nutzung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern enthält das Merkblatt des Landesamtes für Finanzen.

==> Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
==> Explanatory notes on the payslip for employees and Understanding your Payslip

    Formular: Mitteilung von Leistungen an das Landesamt für Finanzen - Dienststelle München - Bezügestelle Arbeitnehmer (M5)
    Formulare des Landesamtes für Finanzen (Bankverbindung, Sozialversicherung etc.)

    Beamtinnen und Beamte

    Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge wird durch das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg - abgewickelt. Ihr direkter Ansprechpartner für Beamtinnen/Beamte in allen Besoldungsfragen ist die Bezügestelle Besoldung.

    Die Bezügemitteilung wird vom Landesamt für Finanzen ausschließlich digital über den Digitalen Ordner im Mitarbeiterservice Bayern bereitgestellt. Um dort Dokumente abzurufen, ist eine Registrierung im Portal Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Dafür benötigen Sie Ihre Personalnummer des Landesamtes für Finanzen sowie eine E-Mail-Adresse zur Aktivierung des Digitalen Ordners. Die LfF-Personalnummer erhalten Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Ihre/n dort zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie in der Zuständigkeitsübersicht der Bezügestelle Besoldung. Weiterführende Informationen zur Nutzung des Digitalen Ordners im Mitarbeiterservice Bayern enthält das Merkblatt des Landesamtes für Finanzen

    Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Beamtinnen und Beamte finden Sie hier.

    Formular: Mitteilung zur Zahlung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach der Bayerischen Zulagenverordnung
    Formulare des Landesamtes für Finanzen
    (Bankverbindung, Beihilfe etc.)

    Gehaltstabellen

    Personaldurchschnittskosten

    Hier finden Sie die Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten im öffentlichen Dienst als Kalkulationsgrundlage für z.B. Drittmittelanträge nach dem

    Weiterführende Informationen zum Thema Entgelt und Besoldung

    Tarifbeschäftigte:

    Beamtinnen und Beamte:

    Entgelttransparenzgesetz

    Mit Wirkung vom 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und folglich unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen. Darüber hinaus schafft dieses Gesetzeswerk Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Regelungen zu Entgelt und Geschlecht, insbesondere zu zentralen Definitionen und Begriffen.

    Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in der häufig und auch branchenabhängig individuelle Gehälter je nach Verhandlungsgeschick des Bewerbers/der Bewerberin trotz gleicher Qualifikation und gleicher beruflicher Tätigkeiten zu geschlechterspezifischen Entgeltunterschieden führen und statistisch verifiziert feststellbar sind, gilt im öffentlichen Dienst, insbesondere bei tarifgebundenen Arbeitgebern, eine Angemessenheitsvermutung im Hinblick auf die Anwendung eines benachteiligungsfreien Entgeltsystems (§ 4 Abs. 5 EntgTranspG).  

    Zu den tarifgebundenen Arbeitgebern gehört auch der Freistaat Bayern, so dass an der TUM mit der Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der dazugehörigen Entgeltordnung (EntgeltO) und des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) eine gleiche Bezahlung von Mann und Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet und folglich eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. So garantieren die an der TUM geltenden Entgeltsysteme als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile, dass sie geschlechtsneutral ausgestaltet sind, da

    • die Art der zu verrichtenden Tätigkeit objektiv berücksichtigt ist,
    • diese auf für weibliche und männliche Beschäftigte gemeinsamen Kriterien beruhen,
    • die einzelnen Differenzierungskriterien diskriminierungsfrei gewichtet sowie
    • insgesamt durchschaubar sind.

    Das EntgTranspG gilt für alle Arbeitnehmer und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, jedoch nicht für Landes- und Kommunalbeamte.

    Detaillierte Informationen zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung finden Sie

    Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Entgelt, Ihrer Eingruppierung und/oder dem Entgelttransparenzgesetz, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23, Weihenstephan: Referat 24).



      contact: ZA 2 - Personal