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Technische Universität München

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Neues aus dem Personalwesen

Vorlauffristen für Einstellungen und Tarifabschluss mit dem Marburger Bund


Vorlauffristen für die Einstellung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal sowie von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten

Die Vorlauffristen für die Bearbeitung von Einstellungsvorgängen bei wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal werden ab sofort auf sechs Wochen verlängert, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung durch die Personalabteilung gewährleisten zu können.

Bitte legen Sie die vollständigen Einstellungsunterlagen zukünftig somit mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalbetreuung der Personalabteilung (ZA 2) vor (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24).

Bei der Einstellung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten sind die vollständigen Unterlagen ab sofort mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Für Verlängerungsanträge von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal gilt wie bisher eine Vorlauffrist von mindestens vier Monaten vor der beabsichtigten Weiterbeschäftigung, um die Meldung bei der Arbeitsagentur zu vermeiden.

Hinweise und Erläuterungen zur „Einstellung von wissenschaftlichem Personal“, zur „Einstellung von „nichtwissenschaftlichem Personal“ sowie zur „Einstellung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten“ finden Sie im Dienstleistungskompass.


Tarifabschluss mit dem Marburger Bund – TV-Ärzte

Am 26.03.2024 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Marburger Bund auf eine Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) verständigt.  Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis 31.03.2026.

Folgende Eckpunkte mit zeitlicher Inkraftsetzung wurden bereits veröffentlicht:
    •    Mit Wirkung vom 01.04.2024:    Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,0 Prozent, Erweiterung des tariflich definierten Rahmens der Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (bisher 21 Uhr und 6 Uhr)
    •    Mit Wirkung vom 01.01.2025:    Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte in den Regelungen zur Dienstplanung und Arbeitszeitdokumentation
    •    Mit Wirkung vom 01.02.2025:     Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 6,0 Prozent
    •    Mit Wirkung vom 01.01.2026:     Absenkung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ausschließlich der Pausen von derzeit 42 auf 40 Wochenstunden bei vollem Entgeltausgleich, Einführung einer zusätzlichen Stufe 4 in der Entgeltgruppe Ä 3 (für Oberärztinnen und Oberärzte) mit dem Zusatz „ab dem 10. Jahr“.

Weitere Details folgen auf Basis des Änderungstarifvertrages sowie der ministeriellen Vollzugshinweise, sobald diese bekanntgegeben werden. Die aktualisierten Informationen zum Tarifabschluss werden im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort „TV-Ärzte“ zeitnah zur Verfügung gestellt.



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