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TU München verstetigt Aufsichtskompetenz an der Spitze:

Unternehmerin Susanne Klatten und Siemens-Chef Klaus Kleinfeld im TUM-Hochschulrat

19.08.2005, Pressemitteilungen

Der Technischen Universität München ist es erneut gelungen, herausragende Persönlichkeiten für ihr höchstes Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat, zu gewinnen: Ab 1. Oktober werden die Unternehmerin Susanne Klatten und der neue Siemens-Chef Dr. Klaus Kleinfeld an der Steuerung der Hochschule mitwirken.

Sie folgen Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog und Dr. Heinrich von Pierer im Verwaltungsrat nach, der im Jahre 1999 per Experimentierklausel eingerichtet wurde und erstmals in der deutschen Hochschulgeschichte Kompetenzen eines Aufsichtsrats erhielt.

Der TUM-Verwaltungsrat ist beispielsweise für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, für die Einrichtung neuer Fakultäten, Zentraler Einrichtungen sowie Professuren und für die Einrichtung neuer Studienangebote zuständig. Das Gremium besteht derzeit aus 18 Mitgliedern, davon acht externe Persönlichkeiten („Hochschulrat“) und 10 Mitglieder der Hochschule („Senat“). Den Vorsitz des Gesamtgremiums hat Vigdis Nipperdey, weitere externe Mitglieder sind Nobelpreisträger Prof. Richard Ernst, Roland Berger, Dr. Henning Schulte-Noelle, Dr. Dieter Soltmann und Dr. Bernd Pischetsrieder. Die Hochschulräte werden an der TU München von der sogenannten Erweiterten Hochschulleitung gewählt, bestehend aus dem Präsidium und den Dekanen. Das Ernennungsrecht liegt beim Wissenschaftsminister.

TUM-Präsident Wolfgang A. Herrmann hob anlässlich der Bestätigung der beiden neuen Hochschulratsmitglieder durch Minister Dr. Thomas Goppel den Pioniercharakter der TUM-Verfassung hervor: „Das Zusammenwirken interner und externer Kompetenzen in unserem Verwaltungsrat hat eine neue, unternehmerische, Qualität der Hochschulsteuerung geschaffen. Weitreichende Entscheidungen wie etwa die Gründung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder des ‚Institute of Advanced Studies’ zur Bündelung der Spitzenforschung werden rascher und konsequenter umgesetzt als im herkömmlichen System der behördlichen Hochschulen. Konzept und Erfolg haben dazu geführt, dass die Hochschulverfassung der TU München dem neuen bayerischen Hochschulgesetz zugrunde liegt.“

Zu diesem Erfolg hätten nicht zuletzt die turnusgemäß ausscheidenden Hochschulratsmitglieder Prof. Herzog und Dr. von Pierer maßgeblich beigetragen, sagte der TUM-Präsident.

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