TU München verstetigt Aufsichtskompetenz an der Spitze:
Unternehmerin Susanne Klatten und Siemens-Chef Klaus Kleinfeld im TUM-Hochschulrat
19.08.2005, Pressemitteilungen
Der Technischen Universität München ist es erneut gelungen, herausragende Persönlichkeiten für ihr höchstes Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat, zu gewinnen: Ab 1. Oktober werden die Unternehmerin Susanne Klatten und der neue Siemens-Chef Dr. Klaus Kleinfeld an der Steuerung der Hochschule mitwirken.
Sie folgen Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog und Dr. Heinrich
von Pierer im Verwaltungsrat nach, der im Jahre 1999 per
Experimentierklausel eingerichtet wurde und erstmals in der deutschen
Hochschulgeschichte Kompetenzen eines Aufsichtsrats erhielt.
Der TUM-Verwaltungsrat ist beispielsweise für die Wahl des Präsidenten
und der Vizepräsidenten, für die Einrichtung neuer Fakultäten,
Zentraler Einrichtungen sowie Professuren und für die Einrichtung neuer
Studienangebote zuständig. Das Gremium besteht derzeit aus 18
Mitgliedern, davon acht externe Persönlichkeiten („Hochschulrat“) und
10 Mitglieder der Hochschule („Senat“). Den Vorsitz des Gesamtgremiums
hat Vigdis Nipperdey, weitere externe Mitglieder sind Nobelpreisträger
Prof. Richard Ernst, Roland Berger, Dr. Henning Schulte-Noelle, Dr.
Dieter Soltmann und Dr. Bernd Pischetsrieder. Die Hochschulräte werden
an der TU München von der sogenannten Erweiterten Hochschulleitung
gewählt, bestehend aus dem Präsidium und den Dekanen. Das
Ernennungsrecht liegt beim Wissenschaftsminister.
TUM-Präsident Wolfgang A. Herrmann hob anlässlich der Bestätigung der
beiden neuen Hochschulratsmitglieder durch Minister Dr. Thomas Goppel
den Pioniercharakter der TUM-Verfassung hervor: „Das Zusammenwirken
interner und externer Kompetenzen in unserem Verwaltungsrat hat eine
neue, unternehmerische, Qualität der Hochschulsteuerung geschaffen.
Weitreichende Entscheidungen wie etwa die Gründung der
wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder des ‚Institute of Advanced
Studies’ zur Bündelung der Spitzenforschung werden rascher und
konsequenter umgesetzt als im herkömmlichen System der behördlichen
Hochschulen. Konzept und Erfolg haben dazu geführt, dass die
Hochschulverfassung der TU München dem neuen bayerischen
Hochschulgesetz zugrunde liegt.“
Zu diesem Erfolg hätten nicht zuletzt die turnusgemäß ausscheidenden
Hochschulratsmitglieder Prof. Herzog und Dr. von Pierer maßgeblich
beigetragen, sagte der TUM-Präsident.