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Forschungs-Neutronenquelle FRM II

Garchinger Stadtrat lehnt Klage ab

29.05.2003, Pressemitteilungen

"Wir begrüßen die deutliche Entscheidung des Garchinger Stadtrats für die Inbetriebnahme des FRM II. Gemeinsam mit unserer Universitätsstadt wollen wir den Wissenschaftsstandort Garching in die Führungsposition auf den entscheidenden Zukunftsgebieten bringen", kommentierte TU-Präsident Prof. Wolfgang A. Herrmann die Abstimmung im Garchinger Stadtrat. Die Stadträte hatten am 27. Mai mit 18 gegen 2 Stimmen einen Antrag abgelehnt, gegen die dritte Teilgenehmigung für die Forschungs-Neutronenquelle FRM II der Technischen Universität München vor Gericht zu klagen. Vorausgegangen war eine eingehende Debatte im Stadtratsplenum.

Diese abschließende Genehmigung, die das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen am 2. Mai 2003 ausgesprochen hatte, erlaubt die Inbetriebsetzung des Forschungsreaktors in Garching. Vorausgegangen war eine jahrelange, umfassende Prüfung der Sicherheit der Forschungseinrichtung nach Vorgaben des Bundesumweltministeriums, das der Genehmigung schließlich im April zustimmte.

"Nach diesen Prüfungen kann niemand mehr ernsthaft die Sicherheit des FRM II anzweifeln. Unser Konzept wurde auch durch die extrem kritische Begutachtung durch die Fachexperten des Bundesumweltministeriums glänzend bestätigt. Die Neutronenquelle bringt dem Wissenschaftsstandort Deutschland in Naturwissenschaft, Technik und Medizin einen einzigartigen Vorteil im internationalen Wettbewerb", so Herrmann.

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