Bayerische Rektorenkonferenz kritisiert Entscheidung des Bundestages:
Verbot von Studiengebühren konterkariert moderne Hochschulentwicklung
05.10.2002, Pressemitteilungen
- Ordnungspolitisch rückschrittlich, ökonomisch kurzsichtig, sozial ungerecht -
Die Bayerische Rektorenkonferenz (BRK) lehnt das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur generellen Gebührenfreiheit des Erst- und Aufbaustudiums als rückwärtsgewandte Zementierung eines unzeitgemäßen Subventionssystems ab. Nach Auffassung der BRK liefe eine Gebührenfreiheit den positiven Reformmaßnahmen Bayerns und anderer Bundesländer zuwider. Sie konterkariert insbesondere Ansätze zur selbstverantwortlichen, bedarfs- und leistungsorientierten Hochschulfinanzierung, die derzeit vielerorts gute Fortschritte macht. Ein Verbot von Studiengebühren ignoriert ordnungspolitische, ökonomische und qualitätssichernde Argumente und solche der sozialen Gerechtigkeit. Auch ignoriert es das föderalistische Kompetenzgefüge. Anstatt die im Gang befindliche Hochschulmodernisierung der Länder jetzt durch Verbote zu blockieren, soll die Bundesregierung nach Auffassung der BRK lieber am Konzept einer Hochschul- und Studienfinanzierung mitwirken, die eine angemessene Kostenbeteiligung der Studierenden mit einem leistungsfähigen, sozialverträglichen Stipendien- und Darlehenssystem verbindet.
Nach Auffassung des BRK-Vorsitzenden Wolfgang A. Herrmann, Präsident der Technischen Universität München, ist auch die im 6. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) enthaltene verpflichtende Einführung der "Verfassten Studentenschaft" nicht hinnehmbar. "Die qualifizierte Mitarbeit der Studierenden an der Entwicklung der Hochschulen ist längst eine Selbstverständlichkeit und bedarf keines Zwangszusammenschlusses unter Einengung wichtiger Grundrechte", so Herrmann.
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