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Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten

Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten können nach § 6 Satz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis zu sechs Jahre beschäftigt werden, wenn wissenschaftliche Hilfstätigkeiten ausgeübt werden.

Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor bei

  • unmittelbarer Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit anderer in Forschung und Lehre
  • Verrichtung unterstützender und zuarbeitender Tätigkeiten für in Forschung und Lehre tätige Personen, z.B. durch Entlastung von Routinearbeiten, Korrektur von Klausuren, Zusammenstellung wissenschaftlicher Materialien
  • Ausübung von wissenschaftlichen Dienstleistungen, z.B. Mitarbeit bei allen den Professoren/Professorinnen obliegenden Dienstaufgaben, etwa Mithilfe bei Prüfungen, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder der Studienberatung.

Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der zuständigen Stelle vorzulegen, vgl. hierzu TUMonline.

Aufgrund zwingender rechtlicher Anforderungen ist die Vorlage der Einstellungsunterlagen bzw. Unterlagen zur Verlängerung derzeit noch in Papierform und mit Originalunterschrift erforderlich. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine Einstellung im staatlichen Hoheitsbereich und deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Ihre Urkundentauglichkeit und arbeitsrechtliche Relevanz ist daher von besonderer Tragweite. An der Digitalisierung unserer Prozesse sowie einer rechtssicheren technischen Lösung für den Ersatz von Originalunterschriften wird trotz hoher juristischer und technischer Hürden fortwährend im Rahmen mehrerer Digitalisierungsprojekte gearbeitet. In Kürze wird z.B. bie der Einstellung/Weiterbeschäftigung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten die Originalunterschrift druch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Einschränkungen bestehen hierbei auch durch die Vorgaben externer Stellen wie z.B. dem Landesamt für Finanzen, von denen weiterhin im Original unterzeichnete Papierunterlagen verlangt werden.

Die gültigen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte der jeweiligen aktuellen Vergütungstabelle.

Weiterführende Informationen:


contact: ZA 2 - Personal