Leistungsentgelt für Beschäftigte nach dem TV-L
Vergaberunde 2025
Auch im Jahr 2025 gibt es an der Technischen Universität München das hochschulspezifische Leistungsentgelt nach § 18 Abs. 1 - 3 i.d.F. des § 40 Nr. 6 TV-L.
Die im Hochschulbereich getroffenen Sonderregelungen des TV-L bieten die Möglichkeit, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, auf deren Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung findet, ein zusätzliches Leistungsentgelt in Form einer Leistungsprämie, einer Leistungszulage oder einer Drittmittelsonderzahlung zu gewähren.
Sie finden hier die aktualisierten Informationen zur Leistungsentgeltrunde 2025.
- Rundschreiben zum Leistungsentgelt 2025
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 Abs. 1 - 3 i.d.F. des § 40 Nr. 6 TV-L
Formular: Antrag auf Gewährung von Leistungsentgelt für tariflich Beschäftigte im Jahr 2025
- Informationen über die im Jahr 2024 vergebenen Leistungsprämien, Leistungszulagen und Drittmittelsonderzahlungen finden Sie im Rundschreiben "Auswertung der Leistungsentgelte 2024"
- Informationen über die im Jahr 2023 vergebenen Leistungsprämien, Leistungszulagen und Drittmittelsonderzahlungen finden Sie im Rundschreiben "Auswertung der Leistungsentgelte 2023"
- Informationen über die im Jahr 2022 vergebenen Leistungsprämien, Leistungszulagen und Drittmittelsonderzahlungen finden Sie im Rundschreiben "Auswertung der Leistungsentgelte 2022"
- Informationen über die im Jahr 2021 vergebenen Leistungsprämien, Leistungszulagen und Drittmittelsonderzahlungen finden Sie im Rundschreiben "Auswertung der Leistungsentgelte 2021"
Ziel der Leistungsbezahlung ist es, Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken und die Leistungen qualifizierter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch finanziell zu honorieren.
Im Rahmen der Sonderregelungen für den Hochschulbereich (§ 18 TV-L i.d.F. von § 40 Nr. 6 TV-L) eröffnet der TV-L für Beschäftigte an Universitäten und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungsentgelte zu gewähren.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Instrumente (Übersicht):
- Drittmittelsonderzahlung (§ 18 Abs. 1 i.d.F. des § 40 Nr. 6 TV-L)
als einmalige oder monatliche Zahlung, welche entweder besondere Leistungen bei der Einwerbung der Mittel oder der Erstellung einer für die eingeworbenen Mittel zu erbringenden bzw. erbrachten Leistung honoriert. Voraussetzung ist, dass nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Drittmittelvorhabens entsprechende Erträge aus Mitteln privater Dritter verbleiben müssen.
- Leistungszulage (§ 18 Abs. 2 i.d.F. des § 40 Nr. 6 TV-L)
als monatliche Zahlung, welche dauerhafte oder projektbezogene besondere Leistungen honoriert.
- Leistungsprämie (§ 18 Abs. 3 id.F. des § 40 Nr. 6 TV-L)
als einmalige Zahlung, welche die Anerkennung einer herausragenden besonderen Einzelleistung honoriert und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der erbrachten Leistung gewährt werden soll.
Für weitere Fragen zum Leistungsentgelt stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten gerne zur Verfügung.
Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
München:
Referat 21
- Zentrale Einrichtungen (HSP, Hochschulreferate, ZV, Bibliothek, Zentralinstitute)
- TUM School od Medicine and Health:
Preclinical Medicine - TUM School of Social Sciences and Technology
Die/Den für die jeweilige Einrichtung zuständige/n Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte TUMonline.
Referat 22:
- TUM School of Computation, Information and Technology: Dep. Computer Engineering
- TUM School of Engineering and Design: School Office, Scool-zentrale Einrichtungen, MPA BAU, Dep. Architecture, Dep. Aerospace and Geodesy, Dep. Civil and Environmental Engineering, Dep. Materials Engineering
- TUM School of Managment
- TUM School of Medicine and Health:
Department Health and Sport Sciences - Munich Institute of Robotics and Machine Intelligence (MIRMI)
Die/Den für die jeweilige Einrichtung zuständige/n Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte TUMonline. Die Sachbearbeiter/innen für die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sind ebenfalls für die Leistungsentgelte der wissenschaftlichen Beschäftigten im jeweiligen Bereich zuständig.
Garching - Referat 23:
- TUM School of Computation, Information and Technology: School Office, Dep. Mathematics, Dep. Computer Science, Dep. Electrical Engineering
- TUM School of Natural Sciences
- TUM School of Engineering and Design: Dep. Mobility Systems Engineering, Dep. Mechanical Engineering, Dep. Energy and Process Engineering, Dep. Engineering Physics and Computation
- MDSI, GNI, MIBE, MEB, CRC, CPA, IAS, FRM II, RCM
- ZA 4 Technischer Betrieb Garching bis Entgeltgruppe 9b
Die/Den für die jeweilige Einrichtung zuständige/n Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte TUMonline. Die Sachbearbeiter/innen für die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sind ebenfalls für die Leistungsentgelte der wissenschaftlichen Beschäftigten im jeweiligen Bereich zuständig.
Weihenstephan:
TUM School of Life Sciences, Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit, ZIEL, FZ Brau- und Lebensmittelqualität: Referat 24
contact: ZA 2 - Personal


