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Exzellente Nachwuchswissenschaftler in der Verantwortung:

Promotionsrecht für TUM Junior Fellows

13.07.2007, Pressemitteilungen

Sie sind jung, ambitioniert und Chefs von drittmittelfinanzierten Nachwuchsforschungsgruppen: Die TUM Junior Fellows, die initiativ zum wissenschaftlichen Fortschritt der TU München (TUM) und deren Ansehen beitragen, erhalten das Promotionsrecht und werden dadurch in den 12 Fakultäten und in der TUM sichtbarer gemacht.

Die TUM setzt mit der Exzellenzinitiative auf die besondere Förderung hervorragender Nachwuchsforscher. Dazu zählen jene Jungforscher, die als TUM Junior Fellows selbstständige drittmittelfinanzierte Nachwuchsforschungsgruppen leiten und deren wissenschaftliches Konzept unabhängig entwickelt haben. Diese Wissenschaftler haben die Finanzierung der eigenen Stelle und der Mitarbeiterstellen aus wettbewerblichen Programmen selbstständig eingeworben. Typische Beispiele sind die Emmy Noether-Stipendien (DFG), die Marie Curie Excellence Grants (EU), die Junior Researchers Competition (BMBF), die Heisenberg-Stipendien (DFG), die ForschungsDozenturen (Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft) und die Helmholtz-Nachwuchsgruppen.

Die TUM Junior Fellows sind fortan für ihre eigenen Mitarbeiter die Erstgutachter im Promotionsverfahren, selbstverständlich auch bei Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten. Die Nachwuchsgruppenleiter sind auch an allen Beratungen und meinungsbildenden Maßnahmen der Fakultät in gleicher Weise wie die Mitglieder des Professorenkollegiums beteiligt. In der Außendarstellung treten die Nachwuchsgruppenleiter bezogen auf ihre Forschungsgruppe selbständig auf.

Die Projekte der Nachwuchsgruppenleiter werden für die betreffende Fakultät als Drittmittel bei der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelverteilung berücksichtigt. Im Gegenzug nehmen die Nachwuchsgruppenleiter wettbewerblich an der Budgetierung innerhalb ihrer Fakultät teil.






















Kontakt: presse@tum.de

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