Urlaub? Ja, gerne!
20.03.2017, Nachrichten des Personalrats
Beantragung von Urlaub: was müssen Beschäftigte und Vorgesetzte beachten?
Der nächste Urlaub naht bestimmt. Manchmal gehen bei diesem Thema allerdings die Vorstellungen von Vorgesetzten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auseinander.
Was sind Ihre Rechte als Beschäftigte?
Das wichtigste zuerst:
Ihre/Ihr Vorgesetzte/Vorgesetzter muss Ihren geäußerten Urlaubswunsch berücksichtigten: siehe
§ 7 Bundesurlaubsgesetz.
Bitte reichen Sie Ihren Urlaub mittels Urlaubskarte (s. Dienstleistungskompass) schriftlich ein und lassen Sie diese abzeichnen. Gibt Ihnen Ihre/Ihr Vorgesetzte/Vorgesetzter keine Antwort, fragen Sie bitte noch einmal nach, denn: ein Schweigen ist regelmäßig keine wirksame Genehmigung.
Sie/er kann nur ablehnen, wenn
oder
Auch noch gut zu wissen:
Im Urlaub müssen Sie nicht erreichbar sein. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrer/Ihrem Vorgesetzten Ihre Telefonnummer oder Adresse am Urlaubsort mitzuteilen.
Genießen Sie Ihren Urlaub!
G. Wolf, Personalrat Hauptdienststelle
Kontakt: Ihre Personalvertretungen auf einen Blick http://portal.mytum.de/personalrat/index_html
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