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Neu ab WS 09/10: 'Ein-Kind-Regelung' für die Befreiung von Studienbeiträgen

07.07.2009, Nachrichten für Studierende

Laut Beschluss des Bayerischen Landtages vom 01. Juli 2009 wurde das Bayerische Hochschulgesetz geändert. Ab dem Wintersemester 2009/10 gibt es mit der sog. 'Ein-Kind-Regelung' eine weitere Möglichkeit, sich von den Studiengebühren befreien zu lassen.

Nach der neuen Regelung können Studierende von der Beitragspflicht befreit werden, deren Unterhaltsverpflichtete (in der Regel die Eltern) einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge entrichtet. Den Studienbeiträgen sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union entrichtet werden.
 
Eine weitere Verbesserung wurde für Studierende geschaffen, die ein eigenes Kind pflegen und erziehen: Die für die Beitragsbefreiung geltende Altersgrenze der Kinder wurde von bisher 10 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Der aktuelle Antrag auf Studienbeitragsbefreiung kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden:
http://portal.mytum.de/studium/studienfinanzierung/studienbeitraege/beitragsbefreiung/

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