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Meister/innen und beruflich Qualifizierte an die TUM

17.07.2009, Nachrichten für Studierende

Die Bayerische Staatsregierung hat das Hochschulgesetz geändert, um beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Universitätsstudium zu ermöglichen.

Meisterinnen und Meistern sowie ihnen Gleichgestellten soll der allgemeine Hochschulzugang eröffnet werden. Darüber hinaus soll der fachgebundene Hochschulzugang ermöglicht werden, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.

Die Studienberatung der Technischen Universität München (TUM) bietet für Interessenten, die sich für ein Studium an der TUM zum Wintersemester 2009/2010 bewerben möchten, Infovorträge an.

Kontakt: studienberatung@tum.de

Mehr Information

http://portal.mytum.de/studium/bewerbung/hzb_ohne/