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Technical University of Munich

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Unfallversicherung

Begriffserklärung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer eingetretenen Berufskrankheit entstanden sind. Arbeitsunfälle  sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einer Gesundheitsschädigung führen. Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die direkt oder indirekt auf Grund der Ausübung des Berufs entstanden ist.

Allgemeine Grundsätze

Die Bayerische Landesunfallkasse (BayerLUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Freistaates Bayern. Ihre Aufgabe ist es, nach Maßgabe des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 SGB VII). Der Ersatz von Sachschäden wird hingegen regelmäßig nicht gewährt.

Versicherungsrechtliche Regeln

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung werden folgende Unterscheidungen getroffen:

Arbeitnehmer-/innen: Beschäftigte/Hilfskräfte/ Auszubildende 
Studierende/Doktoranden/Stipendiaten:

Externe
(Besucher/Schüler):

  • Unfallversicherung und Wegeunfallversicherung bestehen im Rahmen der Diensttätigkeit
  • Unfallversicherung besteht
  • im Rahmen der Ausbildung bzw.
  • Fortbildung an der TUM während des Aufenthalts auf TUM-Gelände

Wegeunfallversicherung besteht für immatrikulierte Studierende auf direktem Hinweg/Rückweg unmittelbar vor/nach Teilnahme an studiumsbezogener Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der TUM

  • Keine (Wege)-Unfallversicherung: z.B. für Besucher
  • Schüler sind im Rahmen einer offiziellen Schul-Veranstaltung über den für die Schule zuständigen Versicherungsträger unfallversichert.

Ansprechpartner

Einzelheiten zum Dienst- und Wegeunfall während der Arbeit, auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit oder während einer Dienstreise von Beschäftigten, Auszubildenden und Hilfskräften sowie von Beamtinnen und Beamten finden Sie im Dienstleistungskompass Personal- und Stellenwirtschaft

Unfälle von Studierenden sind unverzüglich der/dem jeweils zuständigen Ansprechpartner/in zu melden: siehe TUM-Dokument „Studium → Im Notfall“.

Zusätzliche Hinweise zum Unfallversicherungsschutz für Studierende und für Doktoranden finden Sie im Merkblatt „Abschlussarbeiten und Dissertationen“. 

Schwere und tödliche Unfälle sind außerdem dem Hochschulreferat 6 - Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz sofort zu melden.

Für alle versicherungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Richard Emmersberger

contact: r.emmersberger@tum.de