Unfallversicherung
Begriffserklärung
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei einer eingetretenen Berufskrankheit entstanden sind. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einer Gesundheitsschädigung führen. Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die direkt oder indirekt auf Grund der Ausübung des Berufs entstanden ist.
Allgemeine Grundsätze
Die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Freistaates Bayern. Ihre Aufgabe ist es, nach Maßgabe des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und nach Eintritt von Unfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 Nr. 2 SGB VII). Der Ersatz von Sachschäden wird hingegen regelmäßig nicht gewährt.
Versicherungsrechtliche Regeln
Im Rahmen des Unfallschutzes werden folgende Unterscheidungen getroffen:
Arbeitnehmer der TUM (Beschäftige/Auszubildende/Hilfskräfte) |
Studierende/Doktoranden/Stipendiaten |
Externe (Besucher/Schüler) |
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Ansprechpartner
Einzelheiten zum Dienst- und Wegeunfall während der Arbeit, auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit oder während einer Dienstreise von Beschäftigten, Auszubildenden und Hilfskräften sowie Beamtinnen und Beamten finden Sie im Dienstleistungskompass Personal- und Stellenwirtschaft.
Zusätzliche Hinweise zum Unfallschutz von Studierenden und Promovenden finden Sie unter dem Link Abschlussarbeiten und Dissertationen. Weitere Hinweise für Stipendiaten finden Sie hier.
Die ausgefüllte Unfallanzeige für Studierende ist dem Hochschulreferat 6 - Sicherheit und Strahlenschutz per Post oder als PDF-Anhang per Email (sicherheit.hr6@tum.de) zu zusenden.
Schwere und tödliche Unfälle sind dem Hochschulreferat 6 - Sicherheit und Strahlenschutz sofort zu melden.
Für alle versicherungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Richard Emmersberger.
contact: r.emmersberger@tum.de