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Wahlhelfer

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Bitte beachten Sie auch den Aufruf des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Übernahme von Wahlämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 03.01.2025. Die TUM gewährt als besondere Form der Unterstützung unserer Mitarbeitenden, die sich bei der Bundestagswahl engagieren, folgende Möglichkeit zur Arbeits- bzw. Dienstbefreiung:

  • Ein Tag als Ausgleich für die Inanspruchnahme als Wahlhelfer am Wahlsonntag bzw. ein halber Tag für Mitarbeitende, die nur zur Stimmauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren.
    Teilzeitbeschäftigte erhalten Arbeits- bzw. Dienstbefreiung im gleichen Umfang wie vergleichbare Vollbeschäftigte.
  • Eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bzw. ein Ausgleich für die Zeitdauer für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung ist darüber hinaus ebenfalls möglich.
Die Arbeits- bzw. Dienstbefreiung wird mittels Urlaubskarte unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises (Teilnahmebestätigung) nach Kenntnisnahme der/des unmittelbaren Vorgesetzten bei den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilung (ZA 2) des jeweiligen Hochschulstandortes beantragt:

München, Zentraler Personalservice: Herr Wanninger, Tel.: 089/289-22296 und Frau Bermanec, Tel.: 089/289-22395 

Garching, Referat 23: Frau Hofer-Koll, Tel.: 089/289-14357

Weihenstephan, Referat 24: Frau Eichner, Tel.: 08161/71-3703

contact: dienstleistungskompass@tum.de 


contact: dienstleistungskompass@tum.de