Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für Wahlhelfer
Die TUM gewährt als besondere Form der Unterstützung unserer Mitarbeitenden, die sich bei Wahlen und Bürgerentscheiden als Wahlhelfer engagieren, folgende Möglichkeit zur Arbeits- bzw. Dienstbefreiung:
- Ein Tag als Ausgleich für die Inanspruchnahme als Wahlhelfer am Wahlsonntag (bzw. ein halber Tag für Mitarbeitende, die nur zur Stimmauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren).
Teilzeitbeschäftigte erhalten Arbeits- bzw. Dienstbefreiung im gleichen Umfang wie vergleichbare Vollbeschäftigte.
- Eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bzw. ein Ausgleich für die Zeitdauer für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung ist darüber hinaus ebenfalls möglich.
Bevorstehende Wahlen
Am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt.
Aufruf des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat
Aufruf der Landeshauptstadt München
Besonderheit: Da Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08. (So) und 09. (Mo) März 2026 im Einsatz sind, erhalten Sie als Ausgleich sowohl einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für die Tätigkeit am Sonntag, als auch eine Freistellung für Montag.
contact: ZA 2 - Personal


