Informationen zum Tarifentgelt (z. B. Entgelttabellen) finden Sie hier.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Auf die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Freistaates Bayern findet der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) Anwendung. Dieser löste zum 1. November 2006 den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) ab.
Den TV-L im Wortlaut erhalten Sie hier.
Aktueller Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder am 14.02.2026:
In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder haben sich die Tarifvertragsparteien am 14.02.2026 auf einen Tarifabschluss verständigt, der im Wesentlichen eine Anhebung der Entgelte von insgesamt 5,8 Prozent in drei Erhöhungsschritten bei einer Laufzeit von 27 Monaten für die Beschäftigten der Länder beinhaltet. Zum 01.04.2026 erfolgt die erste Entgelterhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Zum 01.03.2027 und 01.01.2028 sind weitere Gehaltserhöhungen um 2,0 Prozent bzw. um 1,0 Prozent vorgesehen. Die Entgelte der Nachwuchskräfte steigen ebenfalls in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro.
Im Rahmen dieser Tarifeinigung wurde auch eine verbindliche Mindestvergütung für studentische Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss festgelegt. Ab dem Sommersemester 2026 beträgt das Stundenentgelt für diesen Personenkreis somit 15,20 Euro; zum Sommersemester 2027 erfolgt eine weitere Anhebung auf 15,90 Euro. Für studentische Hilfskräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium steht eine gesonderte Anpassung der Stundenentgelte noch aus.
Die Einigung steht unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher Zustimmungsverfahren (Erklärungsfrist bis zum 13.03.2026). Weitere Details folgen auf Basis der Änderungstarifverträge und ministeriellen Vollzugshinweise, sobald diese bekannt gegeben wurden.
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)
Den TV-Ärzte im Wortlaut finden Sie hier: TV-Ärzte.
Tarifabschluss TV-Ärzte - Entgelterhöhung
Tarifabschluss mit dem Marburger Bund - TV-Ärzte
Am 26.03.2024 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Marburger Bund auf eine Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) verständigt. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis 31.03.2026.
Folgende Eckpunkte mit zeitlicher Inkraftsetzung wurden bereits veröffentlicht:
- mit Wirkung vom 01.04.2024: Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,0 Prozent,
Erweiterung des tariflich definierten Rahmens der
Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (bisher 21
Uhr und 6 Uhr) - mit Wirkung vom 01.01.2025: Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte in den
Regelungen zur Dienstplanung und Arbeitszeit-
dokumentation - mit Wirkung vom 01.02.2025: Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 6,0
Prozent - mit Wirkung vom 01.01.2026: Absenkung der durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
von derzeit 42 auf 40 Wochenstunden bei vollem
Entgeltausgleich,
Einführung einer zusätzlichen Stufe 4 in der Entgelt-
gruppe Ä 3 (für Oberärztinnen und Oberärzte) mit
dem Zusatz "ab dem 10. Jahr".
Weitere Details folgen auf Basis des Änderungstarifvertrages sowie der ministeriellen Vollzugshinweise, sobald diese bekanntgegeben werden.
Im Tarifabschluss vom 25.08.2022 wurde eine Tabellenentgelterhöhung für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinikenab dem 1. September 2023 um 3,35 % vereinbart. Die für die Zeit ab 01.09.2023 maßgebenden Beträge sind der neuen Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte zu entnehmen.
Informationen zur Bayerischen Sonderzahlung finden Sie im Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 11. April 2024.
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