Neues Dienstrecht in Bayern
Zum 1. Januar 2011 sind im Rahmen der Einführung des Neuen Dienstrechts zahlreiche Änderungen und Neuerungen in Kraft getreten.
Das hochschulweite Rundschreiben Dienstrechtsreform 2011 vom 15. Februar 2011 der Zentralabteilung 2 - Personal enthält zahlreiche wichtige Informationen über die Neuerungen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat informiert unter dem Link http://www.dienstrecht.bayern.de/ über das Thema "Neues Dienstrecht" im Überblick. Bitte beachten Sie auch die vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erstellte Broschüre "Das Neue Dienstrecht in Bayern".
contact: ZA 2 - Personal