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Technische Universität München

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Sitemap > Dienstleistungskompass > Personalwirtschaft (public) > Lehrverpflichtung, Lehraufträge - Lehrvergütung

Lehrverpflichtung

Zur Unterstützung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Fakultäten sowie der Dekaninnen und Dekane hat eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe aus ZA 2, ZA 3, ZA 7 und HR 1 ein Servicepaket zur Lehrverpflichtung erstellt, das unter anderem die Erfassung der Lehrverpflichtungen im SAP-HR-Modul einschließt.

Das Informationsblatt Lehrverpflichtung an der TUM informiert umfassend über die Lehrverpflichtungen der einzelnen Personalkategorien und klärt über die Zuständigkeiten und die Geschäftsprozesse für die Festlegung, Erhöhung und Ermäßigung von individuellen Lehrverpflichtungen auf.

Das Formular zum semestergenauen Eintrag der individuellen Lehrleistungen kann die einzelnen Wissenschaftler bei der Dokumentation ihrer Lehrtätigkeit unterstützen und zum Nachweis der Deputatserfüllung gegenüber der School und bei Rechnungsprüfungen dienen.

Eine Übersicht über die aktuelle Festlegung der Lehrverpflichtung finden Sie in § 4 der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV).

Für Rückfragen zum Thema Lehrverpflichtung stehen Ihnen in dienst- und arbeitsrechtlichen Grundsatzangelegenheiten die Zentralabteilung 2 - Personal (Frau Caroline Berger; Tel. -22321; caroline.berger@tum.de) sowie in lehrkapazitätsbezogenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Lehrdeputatsmanagement das Hochschulreferat 1 (Frau Dr. Eva Kasper; Tel. -28878; kasper@tum.degerne zur Verfügung.

Personenbezogene Fragen besprechen Sie jedoch bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalbetreuung an den Standorten München, Garching und Weihenstephan.

Lehraufträge und Lehrvergütung

Für den Bereich der Universitäten des Freistaates Bayern gelten die Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen (LLHVV).
Die Lehrauftragsvergütung und die Höhe der Lehrvergütung für das sonstige Personal richten sich nach den aktuellen Richtlinien zur Festsetzung der Vergütung der Technischen Universität München.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZA 2 bzw. das jeweilige School Office jederzeit gerne zur Verfügung.


    Formulare: Bestellung Lehrbeauftragte/r