Jobticket
Zum 01.05.2023 wurde das bundesweit für den Nahverkehr gültige Deutschlandticket eingeführt. Anders als bei den zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Freistaats Bayern bestehenden Jobticketverträgen setzt der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket die Zahlung eines Zuschusses seitens des Arbeitgebers voraus. Ein solcher Zuschuss kann vom Freistaat Bayern mangels haushaltsrechtlicher Grundlage und Finanzierbarkeit nicht gewährt werden. Der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket ist daher für die Beschäftigten des Freistaates Bayern nicht möglich.
Vorteilhaft aber: Bei Beantragung des Deutschlandtickets ist eine Erstattung dann möglich, wenn eine vorherige Genehmigung durch die Dienststelle vorliegt. Ohne diese Genehmigung gekaufte Deutschlandtickets können reisekostenrechtlich nicht erstattet werden. Wird anlässlich der Durchführung einer oder mehrerer Dienstreisen ein Deutschlandticket angeschafft oder das Abonnement dafür für den Folgemonat beibehalten, ist die Erstattung des Ticketpreises möglich. Eine private Mitnutzung ist dann unschädlich. Zu beachten ist, dass die Kosten eines dienstlich angeschafften Deutschlandtickets auch bei mehrfacher dienstlicher Verwendung je Monat nur einmal abgerechnet werden dürfen.
Bitte beachten Sie die im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort "Dienstreisen - Deutschlandticket" bereitgestellten Informationen.
Die aktuellen Jobticketverträge bleiben, solange keine Kündigung seitens der Vertragspartner erfolgt, bestehen. Hierdurch können insbesondere rabattierte Jobtickets weiterhin erworben werden, deren monatlicher Gesamtpreis unter dem des Deutschlandtickets liegt. Die Verkehrsunternehmen haben zudem angekündigt, alle Inhaber eines Jobtickets des Nahverkehrs zeitnah über einen möglichen Wechsel auf das Deutschlandticket zu informieren.
Aktuelle Informationen zu Thema finden Sie auf der den Seiten der DB, des MVV, der BRB.
Informationen zu den Jobtickets (IsarCardJob, DB Job-Ticket, MERIDIAN-Jobticket, BOB-Jobticket), sowie zum Online-Bestellprozess finden Sie hier.
Das DB-Job-Ticket und das IsarCardJob-Ticket können Sie mit den Firmen-Identifikations-Schlüsseln (fis) und Ihrem Geschäftszeichen (LfF-Bezügemitteilung) direkt online bestellen.
Sofern Sie bereits ein IsarCardJob-Ticket haben und diesbezüglich nur eine Änderung vornehmen möchten, verwenden Sie bitte den "Serviceauftrag".
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit eines HandyTickets.
Zu den MERIDIAN-Jobtickets (Streckennetz München - Rosenheim - Kufstein/Salzburg) sind Bestellungen mit Bestellschein-MERIDIAN-Jobticket (interaktiv) möglich.
Das BOB-Ticket können Sie über den Bestellschein-BOB-Ticket beantragen.
Sie benötigen eine Bestätigung mit Dienstsiegel des Arbeitgebers. Hierfür wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin an Ihrem Standort.
München: Frau Susanne Dobner, Tel.: 089/289 - 22238
Garching: Frau Angela Dillinger, Tel.: 089/289 - 14698
Weihenstephan: Frau Petra Brunnbauer, Tel.: 08161/71 - 5263
contact: ZA 2 - Personal