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Technische Universität München

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Sitemap > Dienstleistungskompass > Personalwirtschaft (public) > Einstellung von wissenschaftlichem Personal

Einstellung von wissenschaftlichem Personal

1. Bewerberauswahl

2. Einstellungsverfahren

Es gibt eine Vielzahl an personalrechtlichen Vorgängen im Bereich des Akademischen Mittelbaus, die durch das Hochschulpräsidium zu entscheiden sind. Diese werden zunächst seitens der personalverwaltenden Stellen auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und anschließend dem Beraterteam des Präsidenten für Personalangelegenheiten des Akademischen Mittelbaus vorgelegt. Das Beraterteam formuliert dann eine Entscheidungsempfehlung für das Hochschulpräsidium, welches die endgültige Entscheidung trifft.

Eine Übersicht der personalrechtlichen Vorgänge aus dem Akademischen Mittelbau, die durch das Hochschulpräsidium zu entscheiden sind, finden Sie hier

Bitte beachten Sie außerdem für TV-L-Beschäftigte das Rundschreiben zur Änderung des Einstellungsverfahrens hinsichtlich der Stufenfestsetzung vom 10. März 2009 und das Informationsblatt "Informationen zur Entgeltsystematik - Stufenfestsetzung".

a) Befristetes Personal

Informationen zu den gesetzlichen Befristungsregelungen finden Sie hier.

Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalbetreuung der Zentralabteilung 2 - Personal (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24) vorzulegen. Eine Checkliste der notwendigen Einstellungsunterlagen finden Sie auf Seite 4 des Formulars "Einstellungsvorschlag". Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung des Einstellungsvorschlages die vollständige Vorlage aller hier aufgeführten Formulare und Dokumente zwingend erforderlich ist. Aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Personalmaßnahmen kann eine teilweise oder vorläufige Bearbeitung unvollständiger Unterlagen regelmäßig nicht erfolgen.

Aufgrund zwingender rechtlicher Anforderungen ist die Vorlage der Einstellungsunterlagen bzw. Unterlagen zur Verlängerung derzeit noch in Papierform und mit Originalunterschrift erforderlich. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine Einstellung im staatlichen Hoheitsbereich und deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Ihre Urkundentauglichkeit und arbeitsrechtliche Relevanz ist daher von besonderer Tragweite. An der Digitalisierung unserer Prozesse sowie einer rechtssicheren technischen Lösung für den Ersatz von Originalunterschriften wird trotz hoher juristischer und technischer Hürden fortwährend im Rahmen mehrerer Digitalisierungsprojekte gearbeitet. In Kürze wird z.B. bei der Einstellung/Weiterbeschäftigung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten die Originalunterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Einschränkungen bestehen hierbei auch durch die Vorgaben externer Stellen wie z.B. dem Landesamt für Finanzen, von denen weiterhin im Original unterzeichnete Papierunterlagen verlangt werden.

Sofern eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgt ist, beachten Sie bitte das unter dem Stichwort "Stellenausschreibung - Fürsorge für Schwerbehinderte - Anfrage bei den Agenturen für Arbeit" beschriebene Verfahren.

Bitte beachten Sie, dass Einstellungen auf Planstellen (Haushaltsstellen) stets der Zustimmung der Fakultät bedürfen.

Formulare: Einstellungsunterlagen für wissenschaftliche Beschäftigte
Formulare: Einstellungsunterlagen für Akademische Räte/Oberräte bzw. Akademische  Rätinnen/Oberrätinnen im Beamtenverhältnis auf Zeit

b) Unbefristetes Personal

Für die unbefristete Beschäftigung einer Person im wissenschaftlichen Dienst ist immer die Zustimmung des Hochschulpräsidiums erforderlich (weitere Informationen finden Sie hier) . Der entsprechende Antrag (inkl. Einstellungsunterlagen) ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes über das Dekanat an die für den jeweiligen Hochschulstandort zuständige Personalbetreuung der Zentralabteilung 2 - Personal (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24) zu senden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung einer unbefristeten Beschäftigung im akademischen Mittelbau ist die Übereinstimmung mit dem vom Hochschulpräsidium genehmigten Strukturplan der jeweiligen Fakultät.

Formular: Antrag auf unbefristete Beschäftigung im wissenschaftlichen Dienst
Formulare: Einstellungsunterlagen für Akademische Ratslaufbahn
Formulare: Einstellungsunterlagen für wissenschaftliche Beschäftigte

contact: ZA 2 - Personal