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Technische Universität München

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Sitemap > Dienstleistungskompass > Personalwirtschaft (public) > Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsbescheinigung

Beantragen Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Arbeitslosengeld), benötigt die Arbeitsagentur für die Überprüfung des Antrags eine Arbeitsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers (vgl. § 312 SGB III), welche sie bei der/dem Beschäftigten anfordert.

Der Arbeitgeber bestätigt mittels der Arbeitsbescheinigung Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können (z. B. Dauer des Arbeitsverhältnisses, Entgelt etc.). Die erforderlichen Angaben werden elektronisch von Ihrer/Ihrem Bezügesachbearbeiter/in beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Arbeitnehmer an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Hierfür benötigt das Landesamt für Finanzen vorab Informationen von der Personalabteilung der TUM. Bitte informieren Sie daher die Zentralabteilung 2 - Personal über das Erfordernis einer Bescheinigung für die Arbeitsagentur, damit diese dem Landesamt für Finanzen die notwendigen Daten für die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsbescheinigung zur Verfügung stellen kann: 

München: Zentraler Personalservice – zuständig für Bereiche, die vom Ref. 21 und Ref. 22 betreut werden

Garching: Referat 23

Weihenstephan: Referat 24

Von welchem Referat Sie betreut werden, sehen Sie in Sie im Organigramm der ZA 2.

Soweit eine schriftliche Anforderung der Arbeitsagentur vorliegt, leiten Sie diese bitte an die Personalabteilung weiter.

contact: ZA 2 - Personal