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Technische Universität München

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Eingruppierung

Informationen zum Thema "Beförderung von Beamtinnen/Beamten" erhalten Sie hier.

Unter der Eingruppierung ist die Zuordnung einer zu verrichtenden Tätigkeit zu einer bestimmten Entgeltgruppe (vormals Vergütungsgruppe bzw. Lohngruppe) zu verstehen. Grundsätzlich ist die/der Beschäftigte nach ihrer/seiner gesamten, nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale den Anforderungen der zeitlich mindestens zur Hälfte anfallenden Arbeitsvorgängen entsprechen.

Am 1. Januar 2012 ist die Entgeltordnung (EGO) in Kraft getreten, die die bisher geltenden Eingruppierungsregelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) größtenteils ersetzt. Die darin enthaltenen Eingruppierungsgrundsätze sowie die tariflichen Tätigkeitsmerkmale gelten im Wesentlichen fort, so dass Beschäftigte grundsätzlich für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben und eine Neueingruppierung folglich nicht stattfindet.

Weiterführende Informationen zur Anwendung der Entgeltordnung an der Technischen Universität München finden Sie im Rundschreiben "Informationen zur neuen Entgeltordnung" vom 29. Februar 2012.

Welcher Entgeltgruppe die jeweiligen Tätigkeiten der/des Beschäftigten entsprechen, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24) geprüft und festgelegt. Für die Beschreibung der Tätigkeiten sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden.

Formular: Tätigkeitsbeschreibung für Beschäftigte
Formular: Tätigkeitsbeschreibung vereinfacht (nur für Beschäftigte in EntgGr. 13)
Formular: Tätigkeitsbeschreibung nach EGO Teil III (ehemals Arbeiter)

Um eine bestimmte Eingruppierung vornehmen zu können, müssen entsprechende Mittel oder eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen. Informationen zur Stellennutzung erhalten Sie hier.

Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung ist nur im Wege einer direkten Neueingruppierung möglich, da im TV-L Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr vorgesehen sind.
Für eine Höhergruppierung im Rahmen einer Neueingruppierung ist es erforderlich, dass der/dem Beschäftigten höherwertigere Aufgaben übertragen werden. Eine höherwertigere Aufgabe liegt nur dann vor, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die die Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe erfüllen und sich durch den Tätigkeitswechsel eine von der bisherigen abweichenden Entgeltgruppe ergibt.

Entgeltgruppenzulage (ehemals Vergütungsgruppenzulage)

Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung wurden die entfallenen Vergütungsgruppenzulagen unter der Bezeichnung "Entgeltgruppenzulage" wieder eingeführt.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24) gerne zur Verfügung.

Neue Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) - Informationen zum Antragsrecht gemäß § 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 2 TVÜ-Länder

Seit 01.01.2021 gelten für Beschäftigte in der IKT neue Eingruppierungsregelungen in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung (EntgeltO) zum TV-L. Kurzdefinitionen zu den neu gefassten Tätigkeitsmerkmalen wurden in einer Übersicht zusammengefasst. Für alle Beschäftigten mit Aufgaben in der IKT, die ab 01.01.2021 eingestellt oder höhergruppiert werden, findet der neue Spezialteil der EntgeltO unmittelbare Anwendung. Das Bestandspersonal wird unter Beibehaltung der jeweiligen bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeitem in die neuen Eingruppierungsregelungen automatisch übergeleitet. Sind die bisher auszuübenden Tätigkeiten im neuen Spezialteil der EntgeltO allerdings einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet, so ist die/der Beschäftigte auf ihren/seinen Antrag in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.

Die ZA 2 - Personal wird den komplexen Vollzug des Antragsrechts in einem hochschulweit geordneten Verfahren in den nächsten Monaten einsteuern, indem der anspruchsberechtigte Personenkreis je Organisationseinheit ermittelt wird. Erfüllt die/der Beschäftigte alle tariflichen Vorgaben, wird sie/er mit einem individuellen Schreiben über ihr/sein Antragsrecht und die Beachtung der Antragsfrist (31.12.2021) von der Personalabteilung automatisch informiert. Es wird daher gebeten, von formlosen Antragstellungen zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen.

contact: ZA 2 - Personal