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Technical University of Munich

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Sitemap > Dienstleistungskompass > Personalwirtschaft (public) > Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal

Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal (Beschäftigte)

1. Bewerberauswahl

  • Allgemeine Hinweise zur Stellenausschreibung

    Hinweise zur Stellenausschreibung und zum Auswahl- und Besetzungsverfahren
    Rundschreiben zur Personalbörse öffentlicher Dienst vom 06. August 2010 - Informationen wegen Verlagerung des Bayer. Landesamtes für Statistik und 
    Datenverarbeitung von München nach Fürth

    weitere Informationen zur internen und/oder externen Stellenausschreibung erhalten Sie hier

  • Fürsorge für Schwerbehinderte - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Technische Universität München ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb sind Stellenausschreibungen der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (Berufliche Rehabilitation) mit der Bitte zuzuleiten, Vermittlungsvorschläge entsprechend qualifizierter schwerbehinderter Menschen zu unterbreiten.

    Ansprechpartner der Agentur für Arbeit:

    Bitte beachten Sie, dass bestimmte Sachbearbeiter/innen der Agentur für Arbeit zur Ausschreibung in die dortige Jobbörse auffordern.
    Um der gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 164/165 SGB IX nachzukommen, ist die Ausschreibung dort nicht erforderlich und außerdem nicht ausreichend (BAG Az.: 8 AZR 313/20), sondern es ist eine ordnungsgemäße Meldung im Sinne eines Vermittlungsauftrages an die Agentur für Arbeit notwendig.
    An der TUM ist die Meldung nach §§ 164/165 SG IX einheitlich nach oben beschriebenen Verfahren (Zusendung der Stellenausschreibung per Mail) eingesteuert.

    Die örtliche Schwerbehindertenvertretung sowie der örtliche Personalrat sind über die Vermittlungsvorschläge des Rehabilitationsdienstes der Agentur für Arbeit sowie vorliegender Bewerbungen schwerbehinderter Menschen unmittelbar nach deren Eingang zu unterrichten (§ 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Schwerbehinderte Menschen, die sich auf eine Ausschreibung beworben haben und deren Anforderungen (Eignung und Qualifikation) erfüllen, sind zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Von dem Vorstellungsgespräch ist nur dann abzusehen, wenn zwischen der Beschäftigungsstelle und der Schwerbehindertenvertretung Einvernehmen darüber besteht, dass der/die Bewerber/in für den freien Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt. Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht, an allen Vorstellungsgesprächen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Dies gilt bei Bewerbungen des nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Dienstes gleichermaßen. Schwerbehinderte Bewerber/Innen (nicht die nichtbehinderten) können allerdings die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin ablehnen. Die Information der schwerbehinderten Bewerber/innen hierzu hat in neutraler Form zu erfolgen. Grundsätzlich hat die örtliche Schwerbehindertenvertretung bei aktuellen Einstellungsverfahren ein Nachfragerecht. Im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beachten Sie bitte auch Ziffer 4 der Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Bayerische Inklusionsrichtlinien - BayInklR) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.

    Um Beachtung der Hinweise zum Umgang mit Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen im Dienstleistungskompass wird gebeten.

    Die Beteiligung der örtlich zuständigen Schwerbehindertenvertretung wird mit Hilfe des Vordrucks "Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung" dokumentiert. Bitte fügen Sie diesen Vordruck ausgefüllt den Einstellungsunterlagen bei und senden diesen Vordruck gleichermaßen, bestenfalls per Mail, an die zuständige Schwerbehindertenvertretung für die ordnungsgemäße Beteiligung.

    Folgende Unterlagen sind im Sinne bestmöglicher Effizienz zur Vereinheitlichung direkt an die Schwerbehindertenvertretung, bestenfalls per Mail, zu übersenden:

    • Formblatt "Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung"
    • Formular "Beiblatt zum Einstellungsvorschlag"
    • Anfrage (E-Mail) bei der Agentur für Arbeit, ggf. deren Antwort
    • Ausdruck der Stellenanzeige auf der "Internen Stellenbörse"
    • ggf. Bewerbungsunterlagen schwerbehinderter Bewerber/innen
    • nur auf Anforderung: Bewerbungsunterlagen der einzustellenden Person

     Formular: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Stellenbesetzungen

  • Interne Bewerber/innen

    Sofern auf die Stellenausschreibung Bewerbungen von bereits an der Technischen Universität München beschäftigten Personen (interne Bewerber/innen*) vorliegen, wird empfohlen, Bewerber/innen, die aufgrund Eignung und Qualifikation dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle entsprechen, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
    Bei Nichtberücksichtigung ist die Ablehnung auf dem Beiblatt zum Einstellungsvorschlag in Hinblick auf die Beteiligung des Personalrats entsprechend zu begründen.
    * Als interne Bewerber/innen kommen ausschließlich Beschäftigte in Betracht, die unmittelbar - und aktuell - in einem Arbeits-/Dienstverhältnis zur Technischen Universität München (als Arbeitgeber/Dienstherr) stehen. Zu berücksichtigen sind hier auch Auszubildende, kurzfristig Beschäftigte sowie Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines Zeitarbeitsverhältnisses an Einrichtungen und Lehrstühlen der TUM eingesetzt sind.
    Nicht zum internen Bewerberkreis zählen beispielsweise Stipendiaten, Gastwissenschaftler/innen und Gastdozenten/Gastdozentinnen, Praktikanten, Lehrbeauftragte, Bedienstete von TUM-Tochterunternehmen sowie des Klinikums r.d.Isar als Anstalt des öffentlichen Rechts, Tätigkeiten im Rahmen von Werkdienstverträgen und Nutzungsvereinbarungen.

    Zum Thema der (befristeten) Übernahme von Auszubildenden im Anschluss an die Berufsausbildung beachten Sie bitte das Rundschreiben vom 20. August 2013.

    Formular: Beiblatt zum Einstellungsvorschlag (Seiten 5 und 6)

    Handelt es sich bei dem internen Bewerber / bei der internen Bewerberin um eine schwerbehinderte Person, so sind aufgrund der dezentralen Durchführung der Bewerbungsverfahren die oben unter "Fürsorge für Schwerbehinderte - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung" aufgeführten Grundsätze zur Einladung von schwerbehinderten Menschen zu Vorstellungsgesprächen lediglich dann zu berücksichtigen, wenn der Beschäftigungsstelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, die Schwerbehinderteneigenschaft in der Regel im Rahmen der Bewerbungsunterlagen mitgeteilt wurde. 

  • Ausländische Bewerber/innen

    Informationen zur Beschäftigung von Personen aus dem Ausland in englischer und deutscher Sprache erhalten Sie hier (Information sheet for applicants who do not hold German citizenship).

  • Vorstellungsreisen - Kostenerstattung

    Informationen zur Kostenerstattung von Vorstellungsreisen finden Sie unter Punkt 3.8 der FAQs zu Dienst- und Fortbildungsreisen.

2. Einstellungsverfahren

Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalbetreuung der Zentralabteilung 2 - Personal (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Garching: Referat 23 und Weihenstephan: Referat 24) vorzulegen, um eine rechtzeitige Beteiligung des Personalrats sicherzustellen. Eine Checkliste der notwendigen Einstellungsunterlagen finden Sie auf Seite 4 des Formulars "Einstellungsvorschlag".

Aufgrund zwingender rechtlicher Anforderungen ist die Vorlage der Einstellungsunterlagen bzw. Unterlagen zur Verlängerung derzeit noch in Papierform und mit Originalunterschrift erforderlich. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine Einstellung im staatlichen Hoheitsbereich und deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Ihre Urkundentauglichkeit und arbeitsrechtliche Relevanz ist daher von besonderer Tragweite. An der Digitalisierung unserer Prozesse sowie einer rechtssicheren technischen Lösung für den Ersatz von Originalunterschriften wird trotz hoher juristischer und technischer Hürden fortwährend im Rahmen mehrerer Digitalisierungsprojekte gearbeitet. In Kürze wird z.B. bei der Einstellung/Weiterbeschäftigung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten die Originalunterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Einschränkungen bestehen hierbei auch durch die Vorgaben externer Stellen wie z.B. dem Landesamt für Finanzen, von denen weiterhin im Original unterzeichnete Papierunterlagen verlangt werden.

Bitte beachten Sie auch das Rundschreiben zur Änderung des Einstellungsverfahrens hinsichtlich der Stufenfestsetzung vom 10. März 2009 und das Infoblatt "Informationen zur Entgeltsystematik - Stufenfestsetzung" / Information on the remuneration System - determination of grades in accordance with the pay scale Agreement for the public sector in the German federal states (TV-L).

Bitte beachten Sie, dass Einstellungen auf Planstellen (Haushaltsstellen) stets der Zustimmung der Fakultät bedürfen.

Informationen zu den gesetzlichen Befristungsregelungen finden Sie hier.

Formulare: Einstellungsunterlagen für nichtwissenschaftliches Personal
Formulare: Einstellungsunterlagen für Beamte

contact: ZA 2 - Personal