Vermietungen
1. Wohnungen
Die TUM verfügt über keine Wohnungen, die angemietet werden können. Es existieren nur wenige Dienst- und Werkwohnungen.
Die Zuweisung einer Dienstwohnung begründet ein mietvertragsähnliches Verhältnis, ist aber zudem unmittelbar an das Beschäftigungsverhältnis und die damit zu leistenden Tätigkeiten bzw. Dienstaufgaben gebunden. Dabei müssen die Aufgaben des Wohnungsinhabers eine regelmäßige Anwesenheit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten erfordern (z.B. Hausmeister).
Anstelle der Miete wird eine besondere Dienstwohnungsvergütung festgesetzt, die sich u.a. nach dem Einkommen des Wohnungsinhabers richtet. Näheres hierzu wird in den Dienstwohnungsvorschriften geregelt.
Dies gilt auch für die sog. Werkwohnungen, die sich von den Dienstwohnungen hauptsächlich dadurch unterscheiden, dass diese ausschließlich für Landarbeiter (z.B. Melker, Schweinemeister) zur Verfügung stehen.
Auch hier wird die Werkwohnungsvergütung ("Miete") nach dem jeweiligen Landarbeitertarif (Einkommen) bemessen.
Bei Beendigung des Werkwohnungsverhältnisses durch Kündigung, Altersruhezeit und/oder Wegfall der das Dienstwohnungsverhältnis begründenden Aufgaben besteht kein Anspruch auf eine Ersatzwohnung.
Entsprechende Anträge auf Zuweisung können von dem jeweiligen Vorgesetzten gestellt werden.
Unabhängig davon haben Mitarbeiter der TUM als Beschäftigte des Freistaates Bayern (d.h. unbefristet beschäftigte Arbeiter, Angestellte und Beamte) auch die Möglichkeit, bei der Wohnungsfürsorgestelle des Landesamtes für Finanzen (Alexandrastr.3, 80538 München, Tel. 089 / 7624-01) eine sog. Staatsbedienstetenwohnung zu beantragen.
2. Gewerbliche Vermietungen
Zuständigkeiten
München, Garching: | Frau Monika Wagner, ZA4.wagner@tum.de Tel: 089/289-25307, Fax: 089/289-25327 |
Campus im Olmpiapark CiO: |
Her Andreas Braun, and.braun@tum.de Tel: 089/289-24701, Fax: 089/289-24744 |
Weihenstephan: | veranstaltungen.za4@xzv.tum.de |
Zu den gewerblichen Vermietungen zählen:
- die Vermietung von Hörsälen und Veranstaltungsräumen
Bitte beachten Sie hierzu auch die Vergabegrundsätze - die Durchführung von Filmaufnahmen
- die Vermietung von Sportfreianlagen und Sporthallen
Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Herrn Andreas Braun, and.braun@tum.de
Tel. 089/289-24701, Fax: 089/289-24744
Die dauerhafte Vermietung von Räumen der TUM an Dritte ist aufgrund der vorherrschenden Raumnot im Allgemeinen nicht möglich. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an
München, ZHS, Garching: | Herr Dirk Wichert, wichert@zv.tum.de Tel: 089/289-22226, Fax: 089/289-23398 |
Weihenstephan: | veranstaltungen.za4@xzv.tum.de |
contact: ZA 4 - wichert@zv.tum.de