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Technical University of Munich

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Entgelt - Besoldung

Landesamt für Finanzen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Zahlung des Tabellenentgelts nach TV-L, TV-Ärzte wird durch das Landesamt für Finanzen - Bezügestelle Arbeitnehmer - abgewickelt. Von dort erhalten Sie die Bezügemitteilung.
==> Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
==> Explanatory notes on the payslip for employees and Understanding your Payslip

Ihr direkter Ansprechpartner für Beschäftigte, Ärzte und Hilfskräfte in allen Entgeltfragen ist die Bezügestelle Arbeitnehmer.

Formular: Mitteilung von Leistungen an das Landesamt für Finanzen - Dienststelle München - Bezügestelle Arbeitnehmer (M5)
Formulare des Landesamtes für Finanzen (Bankverbindung, Sozialversicherung etc.)

Beamtinnen und Beamte

Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge wird durch das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg - abgewickelt. Von dort erhalten Sie die Bezügemitteilung. Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Beamtinnen und Beamte finden Sie hier.

Ihr direkter Ansprechpartner für Beamtinnen/Beamte in allen Besoldungsfragen ist die Bezügestelle Besoldung.

Formular: Mitteilung zur Zahlung von Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach der Bayerischen Zulagenverordnung
Formulare des Landesamtes für Finanzen
(Bankverbindung, Beihilfe etc.)

Gehaltstabellen

Personaldurchschnittskosten

Hier finden Sie die Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten im öffentlichen Dienst als Kalkulationsgrundlage für z.B. Drittmittelanträge nach dem

Weiterführende Informationen zum Thema Entgelt und Besoldung

Tarifbeschäftigte:

Beamtinnen und Beamte:

Entgelttransparenzgesetz

Mit Wirkung vom 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG - in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und folglich unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen. Darüber hinaus schafft dieses Gesetzeswerk Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Regelungen zu Entgelt und Geschlecht, insbesondere zu zentralen Definitionen und Begriffen.

Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in der häufig und auch branchenabhängig individuelle Gehälter je nach Verhandlungsgeschick des Bewerbers/der Bewerberin trotz gleicher Qualifikation und gleicher beruflicher Tätigkeiten zu geschlechterspezifischen Entgeltunterschieden führen und statistisch verifiziert feststellbar sind, gilt im öffentlichen Dienst, insbesondere bei tarifgebundenen Arbeitgebern, eine Angemessenheitsvermutung im Hinblick auf die Anwendung eines benachteiligungsfreien Entgeltsystems (§ 4 Abs. 5 EntgTranspG).  

Zu den tarifgebundenen Arbeitgebern gehört auch der Freistaat Bayern, so dass an der TUM mit der Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der dazugehörigen Entgeltordnung (EntgeltO) und des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) eine gleiche Bezahlung von Mann und Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet und folglich eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. So garantieren die an der TUM geltenden Entgeltsysteme als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile, dass sie geschlechtsneutral ausgestaltet sind, da

  • die Art der zu verrichtenden Tätigkeit objektiv berücksichtigt ist,
  • diese auf für weibliche und männliche Beschäftigte gemeinsamen Kriterien beruhen,
  • die einzelnen Differenzierungskriterien diskriminierungsfrei gewichtet sowie
  • insgesamt durchschaubar sind.

Das EntgTranspG gilt für alle Arbeitnehmer und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, jedoch nicht für Landes- und Kommunalbeamte.

Detaillierte Informationen zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung finden Sie

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Entgelt, Ihrer Eingruppierung und/oder dem Entgelttransparenzgesetz, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten (München: Referat 21 und Referat 22, Garching: Referat 23, Weihenstephan: Referat 24).



    contact: ZA 2 - Personal