Homeoffice (Alternierende Telearbeit) und mobiles Arbeiten
Als eine der ersten Universitäten hat die TUM vor über 18 Jahren eine Rahmenvereinbarung zur Telearbeit ins Leben gerufen und damut die verlässliche Grundlage für ein inzwischen bewährtes Arbeitsmodell geschaffen. In konstruktiver und kooperativer Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat konnte eine Neuauflage der bisherigen Rahmenvereinbarung vereinbart werden, die Bewährtes in unbürokratischer Form fortführt, wo nötig aktualisiert, aber auch neue Möglichkeiten eröffnet. Die rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der alternierenden Telearbeit und dem Mobilen Arbeiten sind hierin näher geregelt.
Sie finden hier die neuen Rahmenvereinbarungen zur alternierenden Telearbeit und zur Erprobung des mobilen Arbeitens an der Technischen Universität München (TUM) vom 25.03.2019.
Im TUM-Rundschreiben vom 25.03.2019 finden Sie die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Alternierende Telearbeit
Alternierende Telearbeit eröffnet Ihnen wie bisher ein Modell zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kindererziehung/Pflege Angehöriger) bzw. eine Erleichterung für unsere schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- maximal 50 % der Arbeitszeit
- befristet
- in der Regel Eingerätestrategie
- Ausstattung entsprechend der dienstlichen Anforderungen
Antragsformular für Alternierende Telearbeit mit Checkliste
Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten ist die ab sofort neu geschaffene Variante, mit der Ihnen im Rahmen einer Erprobungsphase die Möglichkeit gegeben werden kann, in Sondersituationen (private Belange) Ihre Arbeitsleistung an einzelnen Tagen außerhalb der TUM zu erbringen:
- private Gründe
- punktuell - anlassbezogene Einzelfallentscheidung
- max. 2 mal pro Monat - bis zu 12 mal im Jahr
- leihweise wird Standardausstattung zur Verfügung gestellt
- wenig Vorlauf
Antragsformular für mobiles Arbeiten mit Checkliste
Für arbeitsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Telearbeit an der Technischen Universität München stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung 2 - Personal an den jeweiligen Hochschulstandorten jederzeit gerne zur Verfügung:
- München: Referat 21 und Referat 22
- Garching: Referat 23
- Weihenstephan: Referat 24
Alternierender Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten
| Zentraler Bereich (Zentrale Verwaltung, Hochschulreferate, Hochschulpräsidium, SSZ und zentrale Serviceeinrichtungen) | Fakultäten und sonstige Einrichtungen |
Rechtliche Grundlage?
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Formular |
Antrag auf alternierende Telearbeit mit Checkliste bzw. | Antrag auf alternierende Telearbeit mit Checkliste bzw. Antrag auf mobiles Arbeiten mit Checkliste
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An wen wende ich mich zuerst?
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Gespräch, Antrag an direkte/n Vorgesetzte/n, Details und Umfang klären, ggf. bereits unter Beachtung der Hinweise im Antragsformular mit Checkliste. |
Gespräch, Antrag an direkte/n Vorgesetzte/n, Details und Umfang klären, ggf. bereits unter Beachtung der Hinweise im Antragsformular mit Checkliste. |
Wie/an wen stelle ich den Antrag?
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Ausgefülltes Antragsformular (Seite 1) an die/den Vorgesetzte/n leiten, diese/r füllt die Checkliste (Seite 2) aus und leitet dieses im Genehmigungsfall unterschrieben an die ZA 2 – Personal weiter. | Ausgefülltes Antragsformular (Seite 1) an die/den Vorgesetzte/n (z.B. Professor/in) leiten, diese/r füllt die Checkliste (Seite 2) aus. |
Wer entscheidet?
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Genehmigung (einseitig) befristet durch Personalabteilung nach Genehmigung der/des Vorgesetzten. Mobiles Arbeiten: Abstimmung zwischen Mitarbeiter/in und Vorgesetzer/m, Einbeziehung ITSZ wegen Ressourcen |
Information über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit an die Personalabteilung des zuständigen Standorts geben.
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Technischer Support: | Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgt durch das ITSZ (EDV) und die ZA 4 (Telefonanschluss usw. SG 4421). Für mobiles Arbeiten wird ein Notebook mit Standardausstattung zur Verfügung gestellt Ausleihe der Notebooks zum mobilen Arbeiten: | Einrichtung des Telearbeitsplatzes (auch Umfang) sowie der mobile Arbeitsplatz (Notebook) ist fakultätsintern zu regeln und zu finanzieren. |
Auszahlung der Telearbeitsplatzpauschale |
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