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Technische Universität München

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Lohnsteuerabzug

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde die Lohnsteuerkarte ab dem 01.01.2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen. Hierfür benötigt das Landesamt für Finanzen die Steueridentifikationsnummer sowie die Information, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Eine Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung (2011, 2012 oder 2013) ist seit dem 01.01.2014 nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Finanzen.

contact: ZA 2 - Personal