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Technische Universität München

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Kindergeld

Die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung wurde inzwischen für alle Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten vom Landesamt für Finanzen (LfF) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen.

Neuanträge können unter www.familienkasse.de gestellt, Veränderungen mitgeteilt und Nachweise einreicht werden. Hier sind auch Informationen zu Auszahlungsterminen, Adressdaten der Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen zu finden.

Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile entscheidet weiterhin die jeweils zuständige Bezügestelle des LfF. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die sich auf das Kindergeld beziehen, werden automatisiert von der Familienkasse der BA an das LfF übermittelt, andere Änderungen sind auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer der für Sie zuständigen Bezügestelle mitzuteilen (die Kontaktdaten können der aktuellen Bezügemitteilung entnommen werden).


contact: ZA 2 - Personal