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Informationsblatt zur Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenführungszeugnis) gem. § 30 Abs. 5 BZRG

Wegen der besonderen Art der an einer Universität zu besetzenden Arbeitsplätze kann auch bei der Einstellung von Beschäftigten nicht auf eine Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber an Hand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) verzichtet werden. Es ist daher erforderlich, im Rahmen der Einstellung an der Technischen Universität München ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), sogenanntes Behördenführungszeugnis, zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich oder – mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift – schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro). Falls Sie über einen Online-Ausweis verfügen, ist unter http://www.fuehrungszeugnis.bund.de auch eine elektronische Antragstellung möglich. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt. Bitte geben Sie daher bei der Antragstellung die Adresse der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalbetreuung der Zentralabteilung 2 – Personal an. Die Zuständigkeit können Sie dem Organigramm der Homepage der Zentralabteilung 2 – Personal unter http://www.personal.zv.tum.de entnehmen.

München:

Technische Universität München

Zentralabteilung 2 – Zentraler Personalservice

(Campus München)

Arcisstraße 21

80333 München 

Garching:

Technische Universität München

Zentralabteilung 2 - Referat 23

Walter-Meißner-Str. 2

85748 Garching 

Weihenstephan:

Technische Universität München

Zentralabteilung 2 – Referat 24

Alte Akademie 1

85354 Freising

 

Weitere Hinweise zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument98438

Das Führungszeugnis soll in der Regel bereits im Vorfeld der Einstellung vorgelegt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Personalabteilung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung prüfen muss, sollte das Führungszeugnis nicht beigebracht werden bzw. Eintragungen enthalten, die den/die Beschäftigte/n als ungeeignet erscheinen lassen.  

contact: kompass@zv.tum.de