Versorgung der bayerischen Beamtinnen und Beamten
Die Beamtenversorgung fasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zusammen. Aber auch die Unfallfürsorge zählt zu diesen Versorgungsleistungen.
Eine Informationsbroschüre "Grundzüge der Beamtenversorgung" des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Rechtsstand Januar 2020) finden Sie hier.
Interessierte Beamtinnen und Beamte können die Broschüre bei Bedarf auch direkt beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Versorgung an den Dienststellen München (Tel. 089/7624-01), Regensburg (Tel. 0941/5044-01) oder Ansbach (Tel. 0981/888-01) anfordern. Eine Bestellung ist auch bei der Bayerischen Staatsregierung möglich.
Versorgungsauskünfte erteilt das Landesamt für Finanzen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie hier.
Über das Portal Mitarbeiterservice Bayern wird außerdem eine digitale Versorgungsauskunft angeboten, mit der der zu erwartende Anspruch auf Versorgungsbezüge auf Basis vorgegebener und selbst einzugebender Daten unverbindlich online berechnet werden kann.
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Informationen zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei einer späteren beamtenrechtlichen Versorgung sowie einen Erklärungsvordruck über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen bzw. hier.
Anspruch auf Versorgung und Rentenanspruch in mindestens einem EU-Mitgliedsstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
Zur Durchsetzung der sozialen Absicherung von Wanderarbeitnehmern hat der europäische Gesetzgeber die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 und Nr. 987/2009 vom 16. September 2009 geschaffen, mit denen die unterschiedlichen nationalen Sozialrechtssysteme bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniert werden. Entsprechende Informationen für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in mindestens einem EU-Mitgliedsstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz (EWR- / EFTA-Staaten) finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen, die o.g. Verordnungen zum Beispiel auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
contact: ZA 2 - Personal