Fortbildungen
Die Weiterbildung unserer Beschäftigten ist ein wichtiges Instrument der vernünftigen Personalentwicklung für die TUM. Sie ermöglicht uns eine zukunftsorientierte Umsetzung unserer Personalplanung und verbessert darüber hinaus die Entwicklungsperspektiven unserer Mitarbeitrinnen und Mitarbeiter.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen
- dienstlich notwendigen Fortbildungen, die das für die aktuelle Beschäftigung an der TUM erforderliche Wissen der Beschäftigten vermitteln oder vertiefen, und
- Weiterbildungsmaßnahmen, durch die die Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und so ihre Karrierechancen verbessern.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Rundschreiben zum Thema "Qualifizierungsmaßnahmen". Bitte achten Sie bei kosten- und zeitintensiven Weiterbildungsmaßnahmen auf den Abschluss einer Weiterbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung entsprechend unserem Muster.
Weiterbildungs- und Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht zu verwechseln mit Qualifizierungsvereinbarungen mit Nachwuchswissenschaftlern, die zur Hinterlegung der wissenschaftlichen Qualifizierung im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgeschlossen werden können.
Bindungsdauer
Die zulässige Bindungsdauer der Rückzahlungsklausel ist abhängig von der Dauer der Qualifizierungsmaßnahme (es zählen nur die effektiven Fortbildungszeiten) und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Im Regelfall sollen zwei Jahre vereinbart werden. Ein längerer Bindungszeitraum bis zu drei Jahren ist ab einer Qualifizierungsdauer von sechs Monaten möglich. Bei sehr kurzen Qualifizierungsmaßnahmen von unter einem Monat sollte die Bindungsdauer in der Regel sechs Monate betragen.
Reisekosten
Bei Reisen zum Zweck der Fortbildung können notwendige Reisekosten erstattet werden. Hierzu gehören das Tagegeld, die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für die Unterkunft sowie notwendige Fahr- und Nebenkosten. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Interne Fortbildungsangebote
contact: ZA 2 - Personal