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Richtlinien für den Betrieb von Webservern und die Bereitstellung von Informationen im WWW/Internet durch Einrichtungen der Technischen Universität München

Stand: 1.5.2003



I. Allgemeines

  1. Gültigkeit

    Diese Richtlinien gelten für alle von Einrichtungen der TU München betriebenen Webserver, unabhängig davon, ob diese im Münchner Hochschulnetz (MHN) oder bei einem externen Provider gehostet werden.

  2. Mitgeltende Bestimmungen

    Es gelten die relevanten rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern, die Nutzungsbedingungen des DFN, die aktuellen Bestimmungen des LRZ sowie zusätzlich veröffentlichte Bestimmungen der Hochschulleitung der TU München, insbesondere die 'Richtlinien zur Vergabe von Domains für Einrichtungen der Technischen Universität München im Münchner Hochschulnetz'



II. Nutzer

Jeder Nutzer, der Inhalte auf Servern im Bereich der TUM bereitstellt, muß Mitarbeiter oder Student der TUM sein oder als Geschäftspartner mit dieser vertraglich verbunden sein. Der Nutzer und bei juristischen Personen dessen Vertretungsberechtigter muß dem Serverbetreiber mit vollständigem Namen und aktueller Adresse bekannt sein.



III. Inhalte

  1. Inhalt und Informationen

    Der Betreiber von Websites bzw. der verantwortliche Leiter der betreibenden Einrichtung ist für den Inhalt seiner Web-Sites voll verantwortlich und haftet für eventuelle Gesetzesverstösse. Insbesondere gilt: Es ist verboten auf Webservern im Bereich der TU München Inhalte zu veröffentlichen, die

    • einen kommerziellen oder privaten Hintergrund ohne Bezug zur TUM haben
    • die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden
    • radikale Ansichten vertreten
    • die religiösen oder parteipolitischen Hintergrund besitzen
    • die eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der TUM oder derBundesrepublik Deutschland befürchten lassen
    • die einen Straftatbestand verwirklichen oder zu strafbaren Handlungen aufrufen
    • die den Interessen der TUM entgegenstehen
    • die unrichtige oder irreführende Angaben enthalten
  2. Personenbezogene Daten

    Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten oder deren Bereitstellung durch offen zugängliche Datenbanken (z.B. auch der Name, die dienstliche Telefonnummer sowie email-Adresse einer Person), darf nur für Personen erfolgen, bei denen eine Veröffentlichung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Institution erforderlich ist. Dazu zählen Ansprechpartner für die Anliegen von Studenten, Mitarbeitern oder berechtigter Interessenten sowie Mitarbeiter die mit der Leitung der Einrichtung bzw. des Lehrstuhls oder relevanter Untergruppen betraut sind. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Datenschutzbüro der TU München.

  3. Private Homepages

    Die Bereitstellung von privaten Homepages auf Web-Sites von Einrichtungen der Technischen Universität München ist nur insofern erlaubt, als diese privaten Homepages überwiegend zur Darstellung des studentischen oder wissenschaftlichen Werdegangs der Person dienen. Im Übrigen gelten für private Homepages die selben Bestimmungen wie für Websites. Der Betreiber der Website oder des Servers der die privaten Homepages bereitstellt haftet für die Einhaltung der Bestimmungen.



IV. Verlinkung von fremden Inhalten

Bei der Verlinkung von fremden Inhalten hat der Betreiber grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Es dürfen nur Seiten verlinked werden, deren Inhalte mit den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang sind und die den unter Punkt 3 aufgeführten Regeln entsprechen. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Punkte:

  1. Copyright der verlinkten Inhalte

    Der Betreiber der Website hat sich vor der Verlinkung fremder Inhalte davon zu vergewissern, daß diese keinem Copyright unterliegen oder deren Nutzung nicht teilweise eingeschränkt ist (z.B. Beschränkung auf private Nutzung, Berechnung von Kosten etc.). Wenn auf der verlinkten Website nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß eine Verlinkung gewünscht oder zulässig ist, ist das Einverständnis des Betreiber der verlinkten Website einzuholen und ggf. nachzuweisen.

  2. Links zu Sponsoren und Geldgebern

    Die Verlinkung von Sponsoren und Geldgebern durch Anbringung eines verlinkten Logos des Sponsors oder Geldgebers oder durch einen auffälligen Link wird vom Gesetzgeber als Werbeleistung betrachtet und führt damit zur Steuerpflicht des Betreibers bzw. der TU München. Davon betroffen sind vor allem Stiftungslehrstühle, aber auch alle gesponsorten Veranstaltungen. Ein Einbau des Logos in die Webseiten ohne auf die Seiten des Geldgebers zu verlinken, ist unproblematisch, wenn das Logo selbst deutlich kleiner bzw. unauffälliger ist als das Logo des Betreibers bzw. das der TUM ist.

Eine Verlinkung auf Drittmittel- und Projektpartner kann unter Umständen ebenfalls als steuerrelevante Werbung betrachtet werden, insbesondere dann, wenn der Link beim Partner nicht auf eine dem gemeinsamen Projekt gewidmete Seite verweist, sondern auf die allgemeinen (Werbe-)Seiten des Partners. Alle Betreiber von Webseiten sind daher verpflichtet, alle Maßnahmen zu vermeiden, die zu einer Steuerrelevanz führen können. Im Zweifelsfall ist der Rat der Rechts- bzw. Finanzabteilung einzuholen.



V. Impressum

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen Betreiber von Websites seit Januar 2002 ausführliche Angaben über ihre Identität machen, die an prominenter Stelle (z.B. durch den Link 'Impressum') auf der Homepage zugänglich gemacht werden müssen. Alle, von wissenschaftlichen Einrichtungen der Technischen Universität München betriebene Webserver müssen deshalb ein Impressum mit folgenden Mindestangaben haben:

Name der Einrichtung
Anschrift, email
Leiter bzw. Geschäftsführer o. Vertretungsberechtigter
Verantwortlicher für Webserver und Inhalte

z.B.

Lehrstuhl für Angewandte Limnolgie der TU München
Prof. Dr. Schneider
Am Weiher 2, 80999 München
sekretariat@al.wzw.tum.de
verantwortlich für WWW: hans.schlaucher@al.wzw.tum.de

Der Name der Einrichtung muß der offiziellen Bezeichnung der Einrichtung entsprechen. Es muß deutlich werden, daß die Einrichtung zur Technischen Universität München gehört. Betriebe gewerblicher Art (BGA) müssen ein vollständiges Web-Impressum veröffentlichen, mit zusätzlicher Angabe der Betriebsform, der Aufsichtbehörde (Ministerium) und der Umsatzsteuer-ID. Für Einzelheiten wird auf das Teledienstgesetz verwiesen.



VI. Informationspflicht des Betreibers

Der Betreiber einer Website hat die Pflicht, sich regelmässig über die gesetzlichen Bestimmungen und deren Änderungen sowie die aktuellen Richtlinien der Hochschulleitung zu informieren und alle am Betrieb und an der Pflege der Website beteiligten Personen über diese zu informieren. Dabei wird darauf hingewiesen, dass

'... aufgrund ihrer Fachkunde bei den Benutzern der Kommunikationsdienste die jeweilige, insbesondere strafrechtliche Relevanz etwa der Computer-Kriminalität, des Vertriebs pornographischer Bilder und Schriften oder des Diebstahls, der Veränderung oder sonstige Manipulation von bzw. an Daten und Programmen als bekannt vorauszusetzen ist...'
(Auszug aus den DFN-Richtlinien)



VII. Haftung bei Verstoß

Verstößt ein Betreiber einer Website gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder die Benutzerregeln und Richtlinien der Technischen Universität München oder des LRZ, so haftet der Betreiber bzw. die Einrichtung welche die beanstandete Website betreibt für alle der TU entstehenden Schäden unabhängig davon, ob die TU zunächst als gesamtverantwortliche Institution haftbar ist.



VIII. Ansprechpartner

Für alle fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an WWW & Online Services. Für juristische Fragen steht die Rechtabteilung der TU München, für Steuerfragen die Finanzabteilung (ZA3) zur Verfügung. Bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Datenschutzbüro der TU München.

 

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