Ombudsmann an der Technischen Universität München
Die Aufgaben des Ombudsmannes sind:
- Entgegennahme von Beschwerden wissenschaftlicher Mitarbeiter der TUM über wissenschaftliches Fehlverhalten von Kollegen und Vorgesetzten hinsichtlich
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- Datenmanipulation
- Datenunterdrückung
- Datenerfindung
- Inanspruchnahme von Autorenschaft ohne eigene Mitarbeit („Autoren Ehrenhalber“)
- Verweigerung einer Mitautorenschaft
- Unterdrückung von Mitarbeiterbeiträgen in Publikationen u.ä.
- Prüfung von Beschwerden wissenschaftlicher Mitarbeiter der TUM über wissenschaftliches Fehlverhalten von Kollegen und Vorgesetzten hinsichtlich deren Berechtigung.
- Besprechung der Beschwerden mit allen Betroffenen und – soweit möglich - Versuch einer gütlichen Einigung.
- Bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes auf wissenschaftliches Fehlverhalten Beantragung der Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung wissenschaftliche Fehlverhaltens bei der Hochschulleitung.
- Teilnahme an den Sitzungen der Kommission zur Untersuchung wissenschaftliches Fehlverhaltens als beratendes Mitglied.
Es ist hingegen nicht Aufgabe des Ombudsmannes, als Schlichter in Fällen von Personalquerelen zu agieren.
Der Akademische Senat der Technischen Universität hat Prof. Dr. Heinz Schmidtke für 2 Jahre zum Ombudsmann und Prof. Dr. Oskar Nuyken zum stellvertretenden Ombudsmann gewählt.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Heinz Schmidtke (Lehrstuhl für Ergonomie, Garching, Tel 089-289-15393 oder priv. 089-602266)