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Gleichstellungsbeauftragte an der Technischen Universität München


Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind:

  • die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG),
  • die Mitwirkung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts,
  • die Förderung der Durchführung des BayGlG mit eigenen Initiativen,
  • die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer.

Daneben wirkt die Gleichstellungsbeauftragte an allen Angelegenheiten der Dienststelle mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Bayerische Staatsregierung hat das BayGlG aus dem Jahre 1996, das bis zum 30. Juni 2006 befristet war, unbefristet verlängert.

Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern und diese nach Maßgabe des Gesetzes unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu fördern.

Ziel der Förderung ist insbesondere:
  • die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männern hinzuwirken.

Weitere Informationen sowie Beratung und Unterstützung in Einzelfällen:

Zum 01. Juni 2006 wurde Frau Ingrid Fuhrich zur Gleichstellungsbeauftragten an der TU München für eine zweite Amtszeit bis zum 31. Mai 2009 bestellt.

Frau Fuhrich ist für den gesamten Bereich der TU München zuständig.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Ingrid Fuhrich, Tel. 08161/71 3207 oder 089/289 23524
Sprechzeiten: jeweils Dienstag vierzehntägig von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Hauptdienststelle Zimmer Nr. 1705

contact: fuhrich@zv.tum.de