Informationen für Studieninteressierte und Studierende
- Fakultäts-AnsprechpartnerInnen für behinderte und chronisch kranke Studierende
- Finanzierung
- Broschüre "Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks
- Barrierefreier Zugang
- Nachteilsausgleich für Studierende bei Prüfungen
- Härtefallregelungen für StudienbewerberInnen
- Schwerbehindertenausweis
- Universitätsbibliothek
Fakultäts-AnsprechpartnerInnen für behinderte und chronisch kranke
Studierende
An jeder Fakultät gibt es eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner, welche / welcher sich um die Studienangelegenheiten von behinderten und chronisch kranken Studierenden kümmert.
Eine Liste der jeweiligen AnsprechpartnerInnen finden Sie hier:
- Liste: pdf
Finanzierung
1. Befreiung von den Studienbeiträgen
Schwerbehinderte und chronisch kranke Studierende können auf Antrag von der Studienbeitragspflicht befreit werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 von Hundert anerkannt ist und sich die Behinderung studienbeeinträchtigend auswirkt. Zum Nachweis muß der Studierende den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vorlegen. Nicht-EU-Ausländer haben ein Gutachten eines in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Facharztes vorzulegen, aus dem sich Art und Umfang der Behinderung in einem Vonhundertsatz ergeben. In Zweifelsfällen kann die Hochschule die Vorlage eines Attestes des Vertrauensarztes verlangen.
- Antrag: Link
2. Sachmittel
Die Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende verfügt seit Januar 2011 über ein Sachmittelbudget zur Förderung der Barrierefreiheit an der TUM. Betroffene Studierende bzw. Fakultäten können einen Antrag auf Förderung bei der Servicestelle stellen.
3. Hochschulhilfen für behinderte Menschen
Der Bezirk Oberbayern übernimmt für behinderte Menschen, die in Oberbayern leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.
Broschüre 'Studium und Behinderung' des Deutschen Studentenwerks
Die Broschüre ’Studium und Behinderung’ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks enthält praktische Tipps und Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.
- Broschüre als Download
Barrierefreier Zugang
In der Datei finden Sie die Beschreibung zu dem barrierefreien Zugang sowie zu den behindertengerechten Toiletten am Stammgelände der TUM.
- Datei: pdf
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bachelor- und Masterstudiengänge
Laut § 19 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der TUM (APSO) gilt: „ (1) Im Prüfungsverfahren ist auf Art und Schwere einer Behinderung Rücksicht zu nehmen. Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen lang andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehen Form abzulegen, kann dies durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden. Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.(2) Entscheidungen nach Abs. 1 trifft der zuständige Prüfungsausschuß im Einvernehmen mit dem Prüfenden.
(3) Für mündliche Prüfungen gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
- Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO): Link
Diplomstudiengänge
In §9 (4) der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der TU München (ADPO) ist geregelt: „Prüfungskandidaten mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung ist auf schriftlichen, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richtenden Antrag eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsteile um bis zu einem Viertel zu gewähren ist, wenn die Behinderung dies rechtfertigt. Der Antrag ist der Meldung zur Prüfung beizufügen. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Behinderung erst nach der Meldung eingetreten ist. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes, in begründeten Zweifelsfällen zusätzlich ein Zeugnis des Gesundheitsamtes, verlangen.“Härtefallregelungen für StudienbewerberInnen
Die persönliche Lage von behinderten und chronisch kranken Studieninteressierten kann bei der Bewerbung um einen Studienplatz mit Eignungsfeststellungsverfahren berücksichtigt werden, wenn sie einen fristgerecht einen Härtefallantrag stellen.
- Datei: pdf
Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen ermöglicht die
Inanspruchnahme von verschiedenen Rechten und Nachteilsausgleichen, u.
a. im Zusammenhang mit Mobilität, Wohnen, Kommunikation, Besteuerung und
Berufsausübung.
Für die Beantragung der Befreiung von den
Studienbeiträgen ist der Nachweis der Behinderung oder chronischen
Krankheit mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises notwendig.
- Schwerbehindertenverfahren: Link
Universitätsbibliothek
Hinweise zur Zugänglichkeit und Kontaktpersonen der Bibliothek der TU München für Menschen mit Behinderung finden Sie unter:
URL: http://www.ub.tum.de/a-z/bcontact: Handicap@zv.tum.de