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Sitemap Studies Application Hochschulzugang für Meister/innen und Gleichgestellte

Meister/innen und Gleichgestellte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Qualifikationsverordnung

Die Bayerische Staatsregierung hat 2009 Änderungen zum Hochschulzugang verabschiedet:
  • Meisterinnen und Meistern sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
  • Der fachgebundene Hochschulzugang wird eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (= beruflich Qualifizierte) - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat. Bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt der Nachweis einer zweijährigen hauptberuflichen Berufspraxis.

Obligatorische Studienberatung

Um sich bewerben zu können, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch gefordert. Falls Sie ein persönliches Gespräch zum Studium an der TUM vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Bewerbung zum Sommersemester 2012

  • Sie können sich vom 15. November 2011 bis 15. Januar 2012 bewerben.
  • Sie bewerben sich online über das System TUMonline.
  • In der Onlinebewerbung gehen Sie unter dem Punkt "Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife" auf Beruflich Qualifizierte bei der Allgemeinen Hochschulreife.
  • Am Ende der Online-Bewerbung sehen Sie eine Liste mit den Papierunterlagen, die Sie an die TU München schicken müssen.

-> Zur Onlinebewerbung <-

Propädeutikum für technische Studiengänge

Die Hochschule Amberg-Weiden bietet ein mehrmonatiges Propädeutikum speziell für beruflich Qualifizierte an, die sich für technische Studiengänge bewerben möchten: Mehr Informationen

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