Frequently Asked Questions
- Was ist Sokrates/ Erasmus?
- Wer kann am Erasmus-Programm teilnehmen?
- Welche Erasmus-Partnerschaften hat die TUM?
- Wie lange und wann kann ich im Ausland studieren?
- Muss ich im Ausland Hochschulgebühren bezahlen?
- Was ist ein Learning Agreement?
- Wie ist die Frage der Prüfungen geregelt?
- Sollte ich mich an der TUM für die Zeit des Auslandssemesters beurlauben lassen?
- Ist die Zahl der von mir an der ausländischen Hochschule mindestens/höchstens abzulegenden Prüfungen festgelegt?
- Was bedeutet das ECTS-System?
- Gibt es eine Faustregel mit der die ECTS-Punkte durch die Semesterwochenstunden eines Kurses ausgerechnet werden können?
- Wie gut muss ich die Sprache des Gastlandes beherrschen?
- Werden vorbereitende Sprachkurse angeboten?
- Wo erhalte ich Informationen über Unterkunftsmöglichkeiten?
- Kann mein Erasmus-Studienaufenthalt ein Praktikum einschließen?
- Kann ich meinen Auslandsaufenthalt vor Ort verlängern?
- Kann ich ein Erasmus-Stipendium bekommen?
- Wie beantrage ich ein Erasmus-Stipendium?
- Wie hoch ist das ERASMUS-Stipendium?
- Kann auch ein Auslandspraktikum mit Erasmus-Mitteln gefördert werden?
- Kann ich auch dann ein ERASMUS-Stipendium bekommen, wenn ich bereits in meinem Heimatland ein Stipendium oder Darlehen erhalten?
- Wann erhalte ich kein ERASMUS-Stipendium?
- Was geschieht, wenn ich kein ERASMUS-Stipendium erhalte?
- Wie, wo und wann kann ich mich für das Erasmus-Austauschprogramm der TUM bewerben?
- Welche Unterlagen muss ich für das Erasmus-Stipendium beim International Office einreichen?
- Kann ich diese Dokumente im Internet runterladen?
- Wie und wo kann ich mich persönlich über ein Auslandsstudium informieren?
Was ist Erasmus/ Sokrates
"Sokrates", ein Aktionsprogramm der Europäischen Union für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung, wurde am 14. März 1995 für einen Zeitraum bis Ende 1999 ins Leben gerufen und galt zunächst für die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen. Das Erasmus-Programm wurde initiiert, um die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas zu fördern.
Im Verlauf der ersten Programmphase (1995 - 1999) wurden Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Malta und Zypern in das Programm einbezogen. Seit der zweiten Programmphase (2000-2006) nimmt nun auch die Türkei am Programm teil. In der dritten Programmphase (2007 – 2013) werden alle EU-Bildungsprogramme unter einem einzigen Dach, Programm für Lebenslanges Lernen (LLP), zusammengefasst. Darunter ist auch das Neue Erasmus-Programm angesiedelt.
Zu den 31 in Erasmus förderfähigen Ländern (hier in alphabetischer Reihenfolge: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern) ist auch die Schweiz an diesem EU-Programm indirekt beteiligt. Die Schweiz ist noch kein Vollmitglied des LLP, finanziert jedoch aus eigenen Mitteln Austausche im Bereich Auslandsstudium, Auslandspraktikum und Dozentenmobilität.
Unter dem Teilprogramm "Erasmus" laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden, Dozenten und neuerdings auch Hochschulangestellte gefördert werden. Dabei wird das Programm ab 1. Juli 2007 neben der Förderung von Auslandsstudium um den Förderbaustein Praktikum im europäischen Raum ergänzt. So haben Studierende, Dozenten und Angestellte die Möglichkeit, fachliche, sprachliche und kulturelle Erfahrungen in einem anderen europäischen Staat zu erlangen und somit ihre Ausbildung wesentlich zu bereichern. Nicht zuletzt profitiert auch unsere Gesellschaft von dem Zuwachs an qualifizierten, aufgeschlossenen und international erfahrenen Akademikern.
Seit 1987 ist der DAAD als Nationale Agentur für das Erasmus-Programm zuständig.
Wer kann am Erasmus-Programm teilnehmen?
- Sie sind in einem Studiengang der TUM eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt;
- Sie haben (mindestens) das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen (Vorsicht: manche Erasmusbeauftragten setzen das Vordiplom voraus);
- Sie sind Staatsangehöriger eines am Erasmus-Programm teilnahmeberechtigten Landes (alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtling, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt;
- Sie haben bisher noch keine Erasmus Studierendenmobilität (SMS) durchgeführt bzw. am Sokrates/ Erasmus-Programm teilgenommen (siehe unten: wiederholte Förderung);
- Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
Welche Erasmus-Partnerschaften hat die TUM?
Hier finden Sie alle Erasmus-Partneruniversitäten der TUM. Sie finden neben der Website der Partneruniversitäten auch mehr Informationen zur Partnerhochschule (z.B. Bewerbungsmodalitäten und -fristen) als auch Erfahrungsberichte ehemalger Erasmusstudierender.
Wie lange und wann kann ich im Ausland studieren?
Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Sie sich für die Dauer von drei bis zu 12 Monaten im Ausland studieren. Im Allgemeinen verbringen die Studenten entweder das Wintersemester bzw. ein ganzes akademisches Jahr im Ausland. Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt im Sommersemester planen, ist es sinnvoll sich über die Homepage der Wunsch-Partneruniversität sowie bei Ihrem Erasmusbeauftragten zu erkundigen, ob dies überhaupt möglich bzw. sinnvoll ist.
Muss ich im Ausland Hochschulgebühren bezahlen?
Für den vereinbarten Studiengang werden von der Gasteinrichtung keine Hochschulgebühren (für Studium, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labors und Bilbliotheken, usw.) erhoben. Es können allerdings geringe Gebühren für Kosten wie Versicherung, Beiträge zu Studentenvertretungen und die Nutzung von Material wie Fotokopien, Laborerzeugnisse usw. erhoben werden, und zwar auf derselben Grundlage wie sie für die Studierenden vor Ort erhoben werden.
Was ist ein Learning Agreement?
Die Formulare „Learning Agreement“ und „Changes to original proposed learning agreement“ dienen den deutschen (aber auch ausländischen) Studierenden dazu, vor Abreise an die Gastuniversität abgesicherte Vereinbarungen über das Studienvorhaben zu erhalten.
Der Studierende listet nach Absprache mit der TUM und der Gasthochschule alle Lehrveranstaltungen (auch Vorlesungen) auf, die er plant zu besuchen. Das vorgeschlagene Studienprogramm wird mit Unterschrift und Stempel vom zuständigen Erasmusbeauftragten der TUM und der Partnerhochschule bestätigt. Hiermit soll die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet werden, wenn der Studierende nach Rückkehr einen offiziellen Nachweis (z.B. Transcript of Records) der ausländischen Hochschule vorlegt.
Für den Fall, dass ein gewünschter Kurs ausfällt oder aus einem anderen Grund nicht belegt werden kann, wird auf dem Formular „Changes to original proposed learning agreement“ wieder mit gegenseitiger Bestätigung ein Ersatzkurs aufgelistet.
Wie ist die Frage der Prüfungen geregelt?
Für Sie gilt die Prüfungsordnung der Gasteinrichtung, die schriftliche und/oder mündliche Prüfungen vorsehen kann. Sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen, ist die an der Gasthochschule gesprochene Sprache auch Prüfungssprache. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass sie eine Prüfung an der Heimathochschule noch einmal ablegen, um sie akademisch anerkannt zu bekommen. Dies ist allerdings mit den jeweiligen Erasmusbeauftragten an der TUM abzusprechen.
Sollte ich mich an der TUM für die Zeit des Auslandssemesters beurlauben lassen?
Der derzeitige Stand zum Thema Beurlaubung aufgrund eines Auslandsstudiums:
- eine Beurlaubung für ein Auslandsstudium ist bis zum Vorlesungsbeginn möglich;
- Studienbeiträge werden für das beurlaubte Auslandsstudium nicht erhoben;
- bei der Beurlaubung für ein Auslandssemester werden die Fachsemester weitergezählt, da man davon ausgeht, dass sich die Studierenden die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen werden;
- die einzige Möglichkeit eine Reduzierung der Fachsemester zu veranlassen, ist die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Prüfungsausschusses über eine Nichtanerkennung des Auslandsstudiums mit entsprechender Veranlassung auf Reduzierung der Fachsemesterzahl (Empfehlung: Absprache der Anerkennung vorab mit dem zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät);
- ein genehmigtes Urlaubssemester berechtigt nicht zur Prüfungsablegung an der TUM.
Dementsprechend empfehlen wir Ihnen eine Beurlaubung für Ihr Auslandsstudium vor Vorlesungsbeginn zu beantragen, das hierfür benötigte Formular bekommen alle für ein AUslandsstudium nominierten Studierenden rechtzeitig zugeschickt.
Ist die Zahl der von mir an der ausländischen Hochschule mindestens/höchstens abzulegenden Prüfungen festgelegt?
Das hängt von dem Studienprogramm ab, das Sie vor Ihrer Abreise mit dem Erasmusbeauftragten besprochen und von ihm unterzeichnet haben lassen. Dort ist genau festgelegt, welche Studienabschnitte Sie absolvieren müssen. Nachträgliche Änderungen des Studienprogramms sind zulässig, diese bedürfen jedoch wieder der Zustimmung aller beteiligten Seiten.
Was bedeutet das ECTS-System?
Um die akademische Anerkennung zu erleichtern, haben die meisten europäischen Hochschulen das ECTS-System (European Credit Transfer System - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) eingeführt.
Das System bietet eine gemeinsame Bewertungsgrundlage der für den Abschluss von Studieneinheiten erforderlichen Studienleistungen in Form von Anrechnungspunkten (beispielsweise werden für ein volles Studienjahr in der Regel 60 ECTS-Punkte gerechnet).
Gibt es eine Faustregel mit der die ECTS-Punkte durch die Semesterwochenstunden eines Kurses ausgerechnet werden können?
Nein, es gibt leider keine Faustregel, mit der Kurse derart umgerechnet werden können. Die Frage der Wertigkeit und Anerkennung muss von Ihrem Erasmusbeauftragten an ihrer Fakultät direkt durchgeführt werden.
In der Regel existieren in dieser Frage an der Fakultät bereits Erfahrungswerte durch Ihre KommilitonInnen, die bereits einen Erasmus-Aufenthalt an Ihrer Wunsch-Partneruniversität absolviert haben.
Wie gut muss ich die Sprache des Gastlandes beherrschen?
Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Sprache verfügen, in der die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen abgehalten werden. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie diese Kenntnisse im Fremdsprachenunterricht an der Schule, durch Fremdsprachenkurse an der Hochschule oder durch einen längeren Auslandsaufenthalt erworben haben.
Zusätzlich empfiehlt es sich auch, sich Sprachkenntnisse der Landessprache Ihres Gastlandes anzueignen, um vor allem das alltägliche Leben meistern zu können.
Werden vorbereitende Sprachkurse angeboten?
Ja. In der Regel können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs entweder vor Ihrer Abreise an der TUM oder vor Beginn Ihres Auslandsstudiums an der Gasthochschule besuchen.
Zusätzlich stehen Studierenden, die an der ERASMUS Studierendenmobilität Studium teilnehmen, für seltener unterrichtete Sprachen Plätze für Erasmus Intensive Language Courses (EILC) im Sommer/Herbst und Januar/Februar eines jeden akademischen Jahres zur Verfügung.
Die EILC-Kurse dauern mindestens zwei und längstens sechs Wochen, wobei ein Minimum von 60 Stunden insgesamt bzw. 15 Stunden pro Woche, zusätzlich Zeit für Selbststudium und Sprachlabor, erfüllt sein muss. Kursgebühren für den Erasmus Intensive Course entfallen und Studierende, die im Rahmen der Sprachkursinitiative EILC für die Teilnahme an einem vorbereitenden Intensivsprachkurs ausgewählt wurden, können für die Dauer des Kurses einen Zuschuss in Höhe von bis zu € 300,- erhalten.
Mehr Informationen bezüglich der Antragstellung erhalten Sie von der zuständigen Erasmus-Hochschulkoordinatorin, sobald Sie als Erasmus-Studierender im International Office vom zuständigen Erasmusbeauftragten gemeldet wurden.
Wo erhalte ich Informationen über Unterkunftsmöglichkeiten?
Informationen zum Wohnraum an Ihrer Gastuniversität bekommen Sie in der Regel von der Gastuniversität selbst. Es lohnt sich aber auch die Erfahrungsberichte der TUM-Studierenden zu lesen, die bereits an Ihrem „neuen“ Wohnort gelebt haben.
Genauso wie Sie im Ausland ein Zimmer benötigen, suchen viele ausländische Austauschstudierende ein Zimmer in München. Leider ist die Wohnungssituation in München sehr angespannt. Sollten wir den ausländischen Studierenden im Rahmen der Austauschprogramme Erasmus, TUMexchange und Double Degree in München keinen Wohnraum anbieten können und im schlimmsten Fall deshalb sogar eine Absage erteilen müssen, sind die Programme der TUM zukünftig auch für die TUM-Studierenden, die im Ausland studierend wollen, gefährdet, da diese Programme einen gegenseitigen Austausch vorsehen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir, das International Office der TUM, um Ihre Unterstützung bitten. Falls Sie Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung während Ihres Auslandsaufenthaltes untervermieten wollen, können Sie Ihr Angebot gerne bei uns melden und damit Ihren Wohnraum unseren Incomings anbieten.
Dazu senden Sie bitte folgende Informationen zu Ihrem Zimmer an Dorit Winkler (e-mail: winklerd@zv.tum.de):
- Zimmer-/Wohnungsgröße
- Lage/Adresse
- Möbliert/Teilmöbliert/unmöbliert
- Monatl. Gesamtkosten/ Miete incl. Nebenkosten
- Sonstige Zusatzkosten, falls relevant
- Höhe der Kaution, falls relevant
- Verfügbarkeit (Zeitraum)
- Sonstige Bemerkungen/Besonderheiten (z.B. Internetanschluss, Waschmaschine, etc.)
Zur Information: Wir schicken Ihr Angebot nur an die ausgewählten Studierenden unserer Partneruniversitäten! Gerne können wir Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages (Muster für Standard-Mietverträge finden sich im Internet, z.B. auf der Homepage des Deutschen Mieterbundes) erneut bestätigen, dass es sich bei Ihrem potenziellen Mieter um einen offiziellen TUM-Austauschstudierenden handelt, zu dem wir auch Kontakt haben. Für weitere Fragen dazu steht Ihnen gerne Frau Winkler zur Verfügung (e-mail: winklerd@zv.tum.de)!
Kann mein Erasmus-Studienaufenthalt ein Praktikum einschließen?
Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts (SMS) miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert;
- das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert.
Ein kombinierter Aufenthalt ist zwischen 3 und 12 Monaten möglich. Dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar, es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis (Beispiel: 1 Monat Praktikum mit zwei Monaten Studium). Die auf diese Weise geförderten Studierenden können ein weiteres Praktikum bis zu 12 Monate über das Erasmus Studierenden Mobilität Praktikum (SMP) absolvieren.
Kann ich meinen Auslandsaufenthalt vor Ort verlängern?
Grundsätzlich ja (maximaler Erasmus-Förderzeitraum: 12 Monate). Hierzu melden Sie Ihre genaue neue Aufenthaltsdauer rechtzeitig in schriftlicher Form mit einer schriftlichen Einverständniserklärung Ihrer Betreuers vor Ort und Ihres Erasmusbeauftragten der TUM (insgesamt drei schriftliche Bestätigungen). Sofern Restmittel vorhanden sind, kann Ihnen für die Verlängerungsmonate ein zusätzliches Teilstipendium gewährt werden.
Sollten Sie über die 12 Monate hinaus Ihr Auslandsstudium verlängern wollen, können Sie sich beim Free Mover Stipendienprogramm bewerben.
Kann ich ein Erasmus-Stipendium bekommen?
Ja, das Erasmus Studierendenmobilität Studium bietet hierfür Mobilitätsstipendien. Mit diesen Stipendien soll ein Beitrag zur Deckung der mit einem Auslandsstudium verbundenen zusätzlichen Kosten (z.B. Reisekosten, Kosten für vorbereitenden Sprachunterricht und höhere allgemeine Lebenshaltungskosten im Gastland) geleistet werden.
Die Erasmus-Stipendien werden für die Dauer des Auslandsstudiums (von drei bis zu 12 Monaten) gewährt.
Wie beantrage ich ein Erasmus-Stipendium?
Das Stipendium wird mit der Nominierung für einen Studienplatz durch den Erasmusbeauftragten bei der Erasmus-Hochschulkoordinatorin beantragt. Diese wird Sie Mitte Mai per e-mail über den weiteren Prozeß infomieren.
Wie hoch ist das ERASMUS-Stipendium?
Die Höhe des Stipendiums variiert von Jahr zu Jahr und beträgt etwa 160 Euro pro gefördertem Monat. Erwarten Sie dementsprechend auf keinen Fall ein Vollstipendium. Mit dem Erasmus-Stipendium soll ein Beitrag zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland geleistet werden.
Kann auch ein Auslandspraktikum mit Erasmus-Mitteln gefördert werden?
Praktika sind förderbar
- entweder, wenn sie als Bestandteil der Erasmus Studierendenmobilität Studium (SMS) (siehe oben "kann mein Erasmusstudienaufenthalt ein Praktikum einschließen)
- oder über die Erasmus Studierendenmobilität Praktikum (SMP)
Kann ich auch dann ein ERASMUS-Stipendium bekommen, wenn ich bereits in meinem Heimatland ein Stipendium oder Darlehen erhalten?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie in Ihrem Heimatland Anspruch auf ein Stipendium oder Darlehen haben, besteht dieser Anspruch während Ihres Erasmus-Auslandstudienaufenthaltes weiter.
Wann erhalte ich kein ERASMUS-Stipendium?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Erasmus Studierendenmobilität Studium (SMS) nicht erfüllen.
Was geschieht, wenn ich kein ERASMUS-Stipendium erhalte?
Der Status eines Erasmus-Studierenden ist nicht ausschließlich an den Bezug eines Erasmus-Mobilitätsstipendiums gebunden. Auch ohne ein solches Stipendium besteht die Möglichkeit als sogenannter "Label-Student ins am Erasmus-Programm teilzunehmen. So steht Ihnen auch diesem Fall die volle akademischen Anerkennung Ihres Auslandsstudienaufenthaltes im Heimatland zu. Zudem kommt jeder Erasmus-Student in den Genuss der Unterstützung, die die Hochschule für neu ins Land kommende ausländische Studenten anbietet, wie spezielle Begrüßungsveranstaltungen, Einführungen in die Gasthochschule, Sprachkurse, wissenschaftliche Beratung oder praktische Hilfsangebote z.B. bei der Zimmersuche usw. Wie dieses Unterstützung genau aussieht, liegt allein im Ermessen der Gasthochschule.
Wie, wo und wann kann ich mich für das Erasmus-Austauschprogramm der TUM bewerben?
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch den zuständigen Erasmusbeauftragten der TUM, der für die jeweilige Partneruniversität zuständig ist. Die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens werden von den jeweiligen Beauftragten bekannt gegeben.
Die Erasmus-Hochschulkoordinatorin für die Erasmus Studierendenmobilität Studium (SMS) übernimmt im Anschluss an die Auswahl der Erasmus-Studierenden die Koordination des Erasmus-Stipendiums und versendet spezifische Informationen zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt.
Den Bewerbungstermin bestimmen die Erasmusbeauftragten der jeweiligen Fakultät. In der Regel ist der Bewerbungsschluss für den geplanten Auslandsaufenthalt am Anfang des vorausgehenden akademischen Jahres (Beispiel: geplanter Auslandsaufenthalt akademisches Jahr 2009/10: Bewerbungsschluss: Januar - Februar 2009). Das Auslandssemester beginnt im Normalfall im Wintersemester, sollten Interesse bestehen, erst im Sommersemester an dem Erasmus-Austausch teilzunehmen, müssen sich die Studierenden dennoch zum gleichen Bewerbungsschluss bewerben, da die vorhandenen Austauschplätze jeweils für das gesamte akademisches Jahr vergeben werden. Bitte immer auch im Vorfeld beim Erasmusbeauftragten erkundigen, ob ein Studium im Sommersemester an der Wunschuniversität überhaupt möglich bzw. sinnvoll ist.
Welche Unterlagen muss ich für das Erasmus-Stipendium beim International Office einreichen?
- für die Stipendienauszahlung müssen Sie sich (falls nicht schon für die Bewerbung notwendig) online beim International Office anmelden, diese Online Bewerbung für Austauschstudenten ausdrucken und von Ihrem fachlichen Erasmus-Koordinator an der TUM unterzeichnen lassen;
- desweiteren benötigt das International Office die ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung;
- zudem müssen Sie eine Bestätigung der Gasthochschule über Ihren Aufenthalt (z. B. eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung bzw. des Studentenausweises) beifügen.
- ebenso benötigt wird eine Kopie Ihres Learning Agreements, unterzeichnet von dem Erasmusbeauftragten an der Gasthochschule und der TUM (siehe Muster im Anhang). Sollte sich dieses Learning Agreement ändern, tragen Sie diese Änderungen bitte in dem Musterformular „Changes to the original proposed Learning Agreement“ (siehe Anhang) ein und lassen dieses Dokument wiederum von dem Erasmusbeauftragten an der Gasthochschule und der TUM unterzeichnen und reichen es spätestens 1 Monat nach Ankunft an der Gasthochschule ein.
- nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes benötigt das International Office noch folgende drei Unterlagen: ihren Erfahrungsbericht, eine endgültige Aufenthaltsbestätigung, die von der Gastuniversität erst nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums ausgestellt werden darf und eine Kopie Ihres Transcript of Records.
Das genaue Prozedere erfahren Sie in einer ausführlichen Information-Email, die Ihnen nach der Nominierung durch den zuständigen Erasmusbeauftragten, vom International Office zugeschickt wird.
Kann ich diese Dokumente im Internet runterladen?
Ja, hier. Aber die Unterlagen erst ausfüllen und an das International Office weiterleiten, wenn Sie tatsächlich für ein Auslandsstudium nominiert sind.
Wie und wo kann ich mich persönlich über ein Auslandsstudium informieren?
Erste Anlaufstelle für das Erasmus-Programm sind die Erasmusbeauftragten Ihrer Fakultät. Diese können Ihnen genauerer Informationen zu den Partneruniversitäten und dem Bewerbungs- und Auswahlprozess mitteilen.
Sie können sich gerne auf unseren Internetseiten informieren und sich zudem gerne jederzeit an das International Office der TUM wenden. Hier erhalten Sie allgemeinere Informationen zu Erasmus-Programm und zu allen anderen Austauschprogrammen der TUM.
contact: Sabine Viererbl