ERASMUS MOBILITÄT ZU FORT- UND WEITERBILDUNGSZWECKEN (STT)
Im Rahmen des Erasmus-Programmes wird seit 2007 auch der Austausch von Personal innerhalb Europas durch die EU gefördert.
Wer kann an einer Erasmus Staff Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) der TUM teilnehmen?
- Mitarbeiter der TUM
- Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Landes, das sich am Erasmus-Programm beteiligt (inkl. Türkei).
- Personen, die von Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind.
- Staatsangehörige aus Luxemburg und Lichtenstein dürfen aus diesem Vertrag keine Gelder erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg bzw. Lichtenstein gefördert werden.
Ende des aktuellen Förderzeitraums: 31.08.2010
Aufenthaltsmodalitäten:
- Mögliche Mobilitäten im Rahmen der Erasmus-STT-Mobilität:
- Hochschulpersonal in ein Unternehmen
- Hochschulpersonal in eine andere Hochschule
- Dozenten und Hochschulpersonal, die zum Zwecke eines „trainings“ in eine Institution gehen, um dort eine Fortbildung zu absolvieren z. B International Week an eine andere Hochschule
- Die Förderdauer liegt zwischen einer und sechs Wochen
- Inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus-Programms
- Vereinbarung eines Arbeitsprogramms mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung
- Anfertigung eines Berichtes über Ihre Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität
- Einreichung einer Bestätigung der Gasteinrichtung nach Beendigung des Aufenthaltes
Mobilitätszuschüsse:
- Die Abrechnung erfolgt nach EU-Pauschalen auf der Basis einer Dienstreiseabrechnung
- Eine Dienstreisegenehmigung muss vor Antritt der Reise vorliegen!
- Der maximale Zuschuss richtet sich nach den Länderhöchstsätzen der EU
- Für Mitarbeiter/innen mit einer Behinderung bzw. mit besonderen Bedürfnissen können über die Höchstsätze hinausgehende Zuschüsse beantragt werden.
- Eine Kofinanzierung des Aufenthaltes durch andere EU-Programme, wie z.B. LEONARDO DA VINCI und den FTE-Rahmenprogrammen der EU oder aus Mitteln von bilateralen Kulturabkommen, privaten Stiftungen oder internationalen Stiftungen ist ausgeschlossen.
Interessierte Mitarbeiter der TUM können ihren Antrag auf einen Mobilitätszuschuss bis 31.01.2010 im International Office (Simone Fröhlich) stellen. (Bitte fügen Sie dem Antrag ein unterzeichnetes Arbeitsprogramm und eine unterzeichnete Dienstreisegenehmigung bei.)
Später eingereichte Anträge können weiterhin bei der Restmittelverteilung berücksichtigt werden!
contact: Simone Fröhlich