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Die 50 € Verwaltungskosten werden mit Wirkung ab 01.04.2009 abgeschafft.

Abschaffung der Verwaltungskosten

09.12.2008, Nachrichten für Studierende

Das Bayer. Wissenschaftsministerium hat den Bayerischen Hochschulen mitgeteilt, dass der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 € mit Wirkung ab 01.04.2009 abgeschafft wird. Wir möchten Sie deshalb bitten - sofern Sie für die Rückmeldung zum Sommersemester 2009 (Zahlungstermin 15.02.2009) noch nichts bezahlt haben - vom Gesamtbetrag in Höhe von 592 € 50 € abzuziehen und nur noch 542 € zu überweisen.

Neue berichtigte Überweisungsträger über 542 € werden von der Universität nicht verschickt. Sollten Sie bereits den Verwaltungskostenbeitrag an uns bezahlt haben, werden wir Ihnen die 50 € automatisch auf das Konto rückerstatten, von dem wir das Geld erhalten haben. Eine gesonderte Antragstellung dafür ist nicht erforderlich.
Dies gilt jedoch nicht für Auslandsüberweisungen! In diesem Fall benötigen wir immer die Angabe einer IBAN-Nummer, BIC bzw. SWIFT-Code, Name des Kontoinhabers und Name der Bank. Auch wenn Sie bar einbezahlt haben, bitten wir schnellstens um Angabe einer Kontoverbindung per e-mail an die Abteilung Beiträge und Stipendien.

Kontakt: Abteilung Beiträge und Stipendien

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