Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal (Beschäftigte)
1. Bewerberauswahl
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Allgemeine Hinweise zur Stellenausschreibung
==> Hinweise zur Stellenausschreibung und zum Auswahl- und Besetzungsverfahren vom 21. Juli 2011
==> Rundschreiben zur Personalbörse öffentlicher Dienst vom 06. August 2010 - Informationen wegen Verlagerung des Bayer. Landesamtes für Statistik und
Datenverarbeitung von München nach Fürth
==> weitere Informationen zur internen und/oder externen Stellenausschreibung erhalten Sie hier -
Fürsorge für Schwerbehinderte - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Die Technische Universität München ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Deshalb sind Stellenausschreibungen der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (Berufliche Rehabilitation) mit der Bitte zuzuleiten, Vermittlungsvorschläge entsprechend qualifizierter schwerbehinderter Menschen zu unterbreiten.
Ansprechpartner der Agentur für Arbeit:
- München: Teamtelefon: 089/5154-5933, Fax: 089/5154-6605,
Mail: muenchen.reha-arbeitgeber@arbeitsagentur.de - Freising: 08161/171-602 (Frau Krug) oder 08161/171-515 (Herr Pompl), Fax: 08161/171-236
Mail: freising.161-reha@arbeitsagentur.de
Die örtliche Schwerbehindertenvertretung sowie der örtliche Personalrat sind über die Vermittlungsvorschläge des Rehabilitationsdienstes der Agentur für Arbeit sowie vorliegender Bewerbungen schwerbehinderter Menschen unmittelbar nach deren Eingang zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Schwerbehinderte Menschen, die sich auf eine Ausschreibung beworben haben und deren Anforderungen (Eignung und Qualifikation) erfüllen, sind zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Von dem Vorstellungsgespräch ist nur dann abzusehen, wenn zwischen der Beschäftigungsstelle und der Schwerbehindertenvertretung Einvernehmen darüber besteht, dass der/die Bewerber/in für den freien Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt. Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht, an allen Vorstellungsgesprächen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Die Bewerber/innen können allerdings die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung ablehnen. Sie sind hierauf zu Beginn des Vorstellungsgesprächs hinzuweisen. Grundsätzlich hat die örtliche Schwerbehindertenvertretung bei aktuellen Einstellungsverfahren ein Nachfragerecht. Im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beachten Sie bitte auch Nr. IV. 4 der Fürsorgerichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.
Die Beteiligung der örtlich zuständigen Schwerbehindertenvertretung wird mit Hilfe des Vordrucks "Anlage zum Einstellungsvorgang ... Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung" dokumentiert. Bitte fügen Sie diesen Vordruck ausgefüllt den Einstellungsunterlagen bei.
Formular: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Stellenbesetzungen
- München: Teamtelefon: 089/5154-5933, Fax: 089/5154-6605,
- Interne Bewerber/innen
Sofern auf die Stellenausschreibung Bewerbungen von bereits an der Technischen Universität München beschäftigten Personen (interne Bewerber/innen) vorliegen, wird empfohlen, Bewerber/innen, die aufgrund Eignung und Qualifikation dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle entsprechen, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Bei Nichtberücksichtigung ist die Ablehnung auf dem Beiblatt zum Einstellungsvorschlag in Hinblick auf die Beteiligung des Personalrats entsprechend zu begründen.Formular: Beiblatt zum Einstellungsvorschlag (Seite 5)
- Ausländische Bewerber/innen
Informationen zur Beschäftigung von Personen aus dem Ausland in englischer und deutscher Sprache erhalten Sie hier (Information sheet for applicants who do not hold German citizenship). - Vorstellungsreisen - Kostenerstattung
Informationen zur Kostenerstattung von Vorstellungsreisen finden Sie unter Punkt 3.8 der FAQ´s zu Dienst- und Fortbildungsreisen.
2. Einstellungsverfahren
Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalverwaltung (Garching: Zentralabteilung 1 - Referat 12, München: Zentralabteilung 2 und Weihenstephan: Zentralabteilung 8 - Referat 82) vorzulegen, um eine rechtzeitige Beteiligung des Personalrats sicherzustellen. Eine Checkliste der notwendigen Einstellungsunterlagen finden Sie auf Seite 4 des Formulars "Einstellungsvorschlag".
Bitte beachten Sie auch das Rundschreiben zur Änderung des Einstellungsverfahrens hinsichtlich der Stufenfestsetzung vom 10. März 2009 und die Anlage zum Rundschreiben "Informationen zur Entgeltsystematik - Stufenfestsetzung".
Bitte beachten Sie, dass Einstellungen auf Planstellen (Haushaltsstellen) stets der Zustimmung der Fakultät bedürfen.
Informationen zu den gesetzlichen Befristungsregelungen finden Sie hier.
Informationen zur Finanzierung von Mutterschutzvertretungen über den Fonds der Exzellenzinitiative (Parental Leave Compensation Fund) finden Sie auf der Internetseite des TUM-Familienservices.
Formulare: Einstellungsunterlagen für nichtwissenschaftliches Personal
Formulare: Einstellungsunterlagen für Beamte