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Sitemap Dienstleistungskompass Personalwirtschaft (public) Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal

Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal (Beschäftigte)

1. Bewerberauswahl

2. Einstellungsverfahren

Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der für den jeweiligen Hochschulstandort zuständigen Personalverwaltung (Garching: Zentralabteilung 1 - Referat 12, München: Zentralabteilung 2 und Weihenstephan: Zentralabteilung 8 - Referat 82) vorzulegen, um eine rechtzeitige Beteiligung des Personalrats sicherzustellen. Eine Checkliste der notwendigen Einstellungsunterlagen finden Sie auf Seite 4 des Formulars "Einstellungsvorschlag".
Bitte beachten Sie auch das Rundschreiben zur Änderung des Einstellungsverfahrens hinsichtlich der Stufenfestsetzung vom 10. März 2009 und die Anlage zum Rundschreiben "Informationen zur Entgeltsystematik - Stufenfestsetzung".

Bitte beachten Sie, dass Einstellungen auf Planstellen (Haushaltsstellen) stets der Zustimmung der Fakultät bedürfen.

Informationen zu den gesetzlichen Befristungsregelungen finden Sie hier.

Informationen zur Finanzierung von Mutterschutzvertretungen über den Fonds der Exzellenzinitiative (Parental Leave Compensation Fund) finden Sie auf der Internetseite des TUM-Familienservices.

Formulare: Einstellungsunterlagen für nichtwissenschaftliches Personal
Formulare: Einstellungsunterlagen für Beamte